
Foto: Jens Böthling
Die Kindernothilfe-Stiftung ist eine selbstständige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie versteht sich vorrangig als Förderstiftung des Kindernothilfe e.V. Ihr Ziel ist es, die Arbeit des Vereins zu Gunsten von mehr als 270.000 Mädchen und Jungen dauerhaft zu sichern.
Die Organe der Kindernothilfe-Stiftung sind der Vorstand, die Geschäftsführung und der Stiftungsrat. Der Vorstand ist als gesetzlicher Vertreter der Stiftung eingesetzt, der vom Stiftungsrat beraten und beaufsichtigt wird.
Der Vorstand
Geschäftsführung
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist Beratungs- und Kontrollorgan. Vorsitzender des Stiftungsrates ist Dr. Norbert Blüm, Bundesarbeitsminister a.D., der diesem Gremium seit 1999 angehört. Der Stiftungsrat besteht derzeit aus 11 Mitgliedern.
Der Stiftungsrat genehmigt die vom Vorstand erstellte Jahresplanung sowie den Jahresabschluss und kontrolliert die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Vorstandes. Auch die Entlastung des Vorstandes gehört zu den Aufgaben des Stiftungsrates.
Mitglieder des Stiftungsrates
Weitere Kontrollorgane
Darüber hinaus wird die Kindernothilfe-Stiftung durch die staatliche Stiftungsaufsicht, die Finanzbehörde sowie eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überwacht und geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft die Gemeinnützigkeit und die Steuerakten sowie die ordnungsgemäße Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert Jahresabschluss, Buchführung und Jahresbericht.
Christine Taylor