Die wichtigsten Änderungen für Stiftungen im Einzelnen:
Anhebung des Sonderausgabenabzugs gem. § 10b Abs. 1a EStG
Statt bisher 307.000 Euro können Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung künftig bis zu 1 Mio. Euro über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. Mit der Anhebung des Sonderausgabenabzugs ist zudem eine Ausweitung des Anwendungsbereiches der Vorschrift verbunden: der abzuziehende Betrag muss nicht mehr im Gründungsjahr der Stiftung zugewandt werden. Der Sonderausgabenabzug gilt damit auch für Zustiftungen, die erst nach Ablauf des Gründungsjahres erfolgen. Verheiratete können den Betrag von 1 Mio. Euro pro Ehegatte, und damit doppelt, geltend machen.

Foto: Jürgen Schübelin
Anhebung des Spendenabzugs auf 20 Prozent
Der neue Spendenabzugsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte ist unbegrenzt vortragsfähig. Das bedeutet, dass ein Spender seine im Jahr 2007 geleistete Spende auch noch im Jahr z. B. 2017 vortragen kann, was vor allem von Vorteil ist, wenn eine Spende in einem einkunftsschwachen Jahr geleistet wurde. Die in der Anwendung komplizierte Großspendenregelung ist ganz entfallen, womit jedoch auch der einjährige Rücktrag, den diese Regelung ermöglichte, verloren geht. Ebenfalls entfallen ist der pauschale Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen an Stiftungen nach dem bisherigen § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe von 20.450 Euro.
Beispielrechnung für die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs nach neuer und alter Rechtslage im Vergleich:
Ein verheiratetes kinderloses Ehepaar besitzt ein Eigenheim. Jeder von beiden hat ein Bruttojahreseinkommen von 75.000 Euro sowie eigene Ersparnisse. Jeder von beiden hat von seinen Eltern ein Haus sowie etwas Geldvermögen vererbt bekommen. Das Ehepaar entschließt sich, eine gemeinnützige Stiftung zur Förderung der Bildung zu gründen.
Abzugsmöglichkeiten im Zehnjahreszeitraum nach künftiger Rechtslage (rückwirkend ab 1. Januar 2007):
Abzugsmöglichkeiten im Zehnjahreszeitraum nach alter Rechtslage:
Diese Informationen stammen vom Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Christine Taylor