Kindernothilfe e. V.

Formen des Stiftens

Verschiedene Formen des Stiftens

Es gibt viele Wege, sich bei der Kindernothilfe als Stifterin oder Stifter zu engagieren. Als Stifter bringen Sie einen Teil Ihres Vermögens in das Stiftungskapital ein. Die Kindernothilfe-Stiftung legt das Stiftungskapital gewinnbringend an, die Erträge fließen in die Realisierung des mildtätigen Zwecks.  

Kinder beim Essen in der Kindertagesstätte in Perunthotham, Foto: Rajiv KumarzoomKinder beim Essen in der Kindertagesstätte in Perunthotham, Foto: Rajiv Kumar

Die Zustiftung
Die einfachste Form einer Zuwendung zugunsten der Kindernothilfe-Stiftung ist die Zustiftung. Mit der Zustiftung unterstützen Sie die Arbeit der Kindernothilfe allgemein. Das eingesetzte Kapital geht in das Stiftungsvermögen ein, die Zinserträge fließen dorthin, wo Hilfe am dringendsten benötigt wird. Die Kindernothilfe-Stiftung ist auf eine möglichst rasche Aufstockung ihres Kapitals durch Zustiftungen in das Stiftungsvermögen angewiesen. Nur so kann sie auf Dauer die langfristig angelegten Programme und Hilfsmaßnahmen effizient und effektiv in die Tat umsetzen.

Die Themenfonds der Kindernothilfe-Stiftung
Neben der allgemeinen Zustiftung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zuwendung für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Die Kindernothilfe hat für diesen Fall vier Themenfonds eingerichtet, die Sie mit Ihrer Zuwendung gezielt unterstützen können.

Sie können bestimmen, für welche Themenbereiche Ihre Zuwendung verwendet wird: 

Mädchen aus Brasilien, Foto: Christoph EngelzoomEffektiv und effizient stiften - im Sinne der Kinder. Foto: Christoph Engel

Der Stiftungsfonds
Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung eines Stiftungsfonds. Die Stiftungsfonds werden von der Kindernothilfe-Stiftung verwaltet.

Ein solcher Stiftungsfonds kann auf Wunsch auch Ihren Namen tragen. Möglich ist auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder nach dem Zweck Ihres Stiftungsfonds.

Mit der Gründung Ihres Stiftungsfonds legen Sie fest, dass die Erträge Ihres Fonds für bestimmte Kindernothilfe-Projektbereiche oder bestimmte Regionen verwendet werden. So können die Ideale und Werte, die Ihnen wichtig sind, über Ihr Leben hinaus weiter wirken.

Die unselbstständige Stiftung
Die Kindernothilfe-Stiftung bietet Ihnen auch die Gründung einer unselbstständigen Stiftung (Treuhandstiftung) unter ihrem Dach. Die Stiftung wird errichtet durch einen Treuhandvertrag und eine Satzung, die den Stiftungszweck konkretisiert. Der Stiftungszweck sollte grundsätzlich mit dem der Kindernothilfe-Stiftung übereinstimmen. Die Kindernothilfe-Stiftung gewährleistet die Verwendung der Erträge gemäß dem in der Satzung festgeschriebenen Stiftungszweck.

Hilfe für Kinder mit Behindeung aus Kenia, Foto: Christoph EngelzoomHilfe für Kinder mit Behindeung aus Kenia, Foto: Christoph Engel Da die Treuhandstiftung keine eigene Rechtsperson ist, übernimmt die Kindernothilfe-Stiftung als Rechtsträgerin die Treuhandschaft und damit die Verwaltung der Stiftung. Die Stifter können sich jedoch ein weit reichendes Mitspracherecht in allen Belangen vorbehalten.

Im Gegensatz zur selbstständigen rechtsfähigen Stiftung muss die treuhänderische Stiftung nicht staatlich genehmigt werden und lässt sich daher relativ unkompliziert errichten. Sie kann jedoch genauso wirkungsvoll arbeiten wie die rechtsfähige Stiftung.

Mit dem Treuhandvertrag verpflichtet sich der Stifter zur Übertragung des Stiftungsvermögens an die Treuhänderin. Die Kindernothilfe-Stiftung wiederum gewährleistet eine strikte Trennung des Treuhandvermögens und seiner Erträge von den Geldern der Kindernothilfe-Stiftung selbst. Die treuhänderische Stiftung kann den Namen des Stifters tragen.

Befreit von Verwaltungsaufgaben genießen die Stifter der Kindernothilfe alle rechtlichen und steuerlichen Vorteile. Kindernothilfe übernimmt bei der Gründung eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung alle Formalitäten. Sie stellt passende Projekte zur Förderung vor und informiert über die laufende Arbeit.

Stifterdarlehen
Sie möchten die Kindernothilfe gern unterstützen? Sie wissen jedoch nicht, ob Sie langfristig auf eine größere Summe verzichten können? Sie möchten deshalb weiterhin über Ihr bereitgestelltes Vermögen verfügen können?

Für diesen Fall möchten wir Ihnen das Stifterdarlehen der Kindernothilfe-Stiftung vorstellen. Mit einem Stifterdarlehen stellen Sie uns einen Teil Ihres Vermögens leihweise - als zinsloses Darlehen - zur Verfügung. Die Kindernothilfe legt den Betrag sicher und risikoarm an und darf die Kapitalerträge für ihre Kinderhilfsprojekte weltweit einsetzen. Die Zinsen verhelfen zum Beispiel Kindern zu gesunder Ernährung, medizinischer Versorgung und einer Ausbildung.

Auf Ihr Darlehen können Sie natürlich jederzeit zugreifen und es zurückverlangen. Dann erhalten Sie es selbstverständlich zu 100 Prozent zurück.

 


Copyright © 2012 Kindernothilfe e.V. - Alle Rechte vorbehalten.