Kindernothilfe e. V.

Stiften durch Vererben

In die Zukunft investieren

Stifterisches Engagement kann auch durch ein Testament verfügt werden: mit einer Zustiftung, einer Zuwendung zu einem Themenfonds, mit der Errichtung eines Stiftungsfonds oder einer treuhänderischen Stiftung unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung. Ihre Zuwendung muss in diesem Fall im Testament oder im Erbvertrag schriftlich niedergelegt werden. Viele Stifter nutzen auch die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten einen Stiftungsfonds oder eine treuhänderische Stiftung mit einer kleineren Summe zu errichten und diese von Todes wegen aufzustocken.

Pondicherry: Schlafendes Baby auf dem Arm eines Mitglieds einer FrauenselbsthilfegruppeFür Kinder da sein. Foto: Rajiv Kumar

Mehr denn je ist unsere Gesellschaft auf das Engagement ihrer Bürger angewiesen. Vermächtnisse, Erbschaften, Zustiftungen oder Schenkungen können hier einen wertvollen Beitrag leisten. Ein Testament zugunsten der Kindernothilfe-Stiftung ist ein besonderes Geschenk, mit dem Sie einen ganz persönlichen Beitrag zur Überwindung und der Linderung von Armut und Not leisten können.

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