Selbstverpflichtungen

Selbstverpflichtungen der Kindernothilfe 

PIC_10932_270x179_1280x853_0x0zoomFoto: Ralf Krämer Gute Arbeit braucht verbindliche Grundlagen, einen verlässlichen Rahmen und genaue Kontrolle. Deshalb hat die Kindernothilfe Richtlinien aufgestellt und sich auf andere, bereits bestehende Kodices verpflichtet. Das Ziel: Die Arbeit noch transparenter, überprüfbarer und effektiver zu machen.

Vereinssatzung
Wer:    Kindernothilfe-Gremien
Wann: seit 1961, in der Fassung von 2011
Was:


Leitfaden der Kindernothilfe zur Prävention und Bekämpfung von Korruption (Anti-Korruptions-Kodex)
Wer:    Kindernothilfe
Wann: seit 2008
Was:


Kodex "Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit"
Wer: Kindernothilfe und Mitglieder des Verbandes Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO)
Wann:
1998 unterzeichnet
Was: 

Diakonischer Corporate-Governance-Kodex (DCGK)
Wer:    Kindernothilfe
Wann: seit  2007
Was:


VENRO-Verhaltenskodex
Wer:    Kindernothilfe und VENRO-Mitglieder 
Wann: seit 2008
Was:

VENRO-Kodex "Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe"
Wer:    Kindernothilfe und VENRO-Mitglieder
Wann: seit 2009
Was:   verpflichtet alle Mitglieder unter anderem:

Transparente Zivilgesellschaft
Wer:    Kindernothilfe und VENRO-Mitglieder, Transparency Deutschland e. V., Bundesverband
             deutscher Stiftungen, DZI, Deutscher Fundraising Verband, Deutscher Kulturrat, Deutscher
             Naturschutzring, Deutscher Spendenrat, Maecenata Institut für Philanthropie und
             Zivilgesellschaft
Wann: 2010
Was:   10 grundlegende Informationen, die jede zivilgesellschaftliche Organisation auf ihrer
             Website veröffentlichen sollte, darunter die Satzung, die Namen der wesentlichen
             Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und
             Personalstruktur


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