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ECPAT und Kindernothilfe: Gesetzesentwurf gegen Kinderpornographie im Internet war überfällig

(Duisburg/ Freiburg, 21.April) ECPAT Deutschland und die Kindernothilfe begrüßen den Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium für einen erschwerten Zugang zu Kinderpornographie im Internet, der morgen im Kabinett auf den Weg gebracht werden soll.

Mechtild Maurer, Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland, einem Zusammenschluss von 29 Institutionen und Gruppen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung: „Die jetzige Debatte um einen erschwerten Zugang ist absolut notwendig und unterstützenswert, weil sie das Unrechtsbewusstsein schärft und dem Schutz der Kinder Vorrang gibt. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass viele User die Sperren nicht umgehen, sondern ihre Suche nach bestimmten Seiten an den Stopp-Schildern im Netz beenden. Die Maßnahmen wirken also. Wir wissen allerdings, dass es immer Täter geben wird, die den technischen Aufwand auf sich nehmen, die Sperren zu unterlaufen."

Zwei Millionen Kinder pro Jahr sexuell missbraucht
„Politik und Gesellschaft können es sich nicht leisten, den sexuellen Missbrauch von Kindern auf die leichte Schulter zu nehmen. Die sexuelle Ausbeutung richtet verheerende Schäden bei den kindlichen Opfern an. Weltweit werden jährlich immer noch zwei Millionen Mädchen und Jungen sexuell ausgebeutet", so der Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe, Dr. Jürgen Thiesbonenkamp. Der Entwurf sei genauso wie die vorangegangene Initiative von BKA und fünf Internet-Providern, entsprechende Seiten künftig zu sperren, längst überfällig.

Deutschland folgt UN-Kinderrechtskonvetion
Denn Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Das schreibt Artikel 34 der Konvention ausdrücklich fest. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung ihre vertraglichen Zusagen einhält und die Kinderrechtskonvention in diesem Punkt ernst nimmt", so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp. Deutschland hat die Konvention 1992 unterzeichnet, setzt sie jedoch noch nicht ohne Vorbehalte um.

Die Bundesregierung folgt mit ihrer Gesetzesinitiative außerdem dem neuen EU-Rahmenbeschluss, der alle EU-Mitgliedsstaaten auffordert, Sperren zu Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten einzuführen.

Gesetz bietet Rahmen für Strafverfolgung
Kritikern, die das neue Gesetz als ersten Schritt zu einer breiten Internet-Zensur verurteilen, hält Mechthild Maurer entgegen: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat nichts mit Zensur zu tun. Natürlich müssen wir auch alles dafür tun, um Anbieter und Nutzer konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Das neue Gesetz bietet dafür den geeigneten Rahmen."

Kontakt:
Mechtild Maurer, ECPAT Deutschland
Tel.: +49 (761) 45687148
Mobil: +49 (171) 4166042
maurer@ecpat.de


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