Kindernothilfe e. V.

Pressearchiv

Hilfswerke stellen sich hinter Senait Mehari
Begriffsklärung „Kindersoldat"/ Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention

Reise mit Senait MeharizoomSenait Mehari bei einem Projektbesuch in Norduganda. Foto: Frank Peterschröder

(15.02.2007) Kindernothilfe, terre des hommes und Aktion Weißes Friedensband haben keine grundsätzlichen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Autobiographie von Senait Mehari. „Allen UN-Definitionen zufolge verstehen wir unter Kindersoldat nicht nur den, der mit der Waffe kämpfen muss. Auch Boten, Späher und jüngere Kinder, die erst auf den Dienst an der Waffe vorbereitet werden, sind Kindersoldaten", so Andreas Rister, Sprecher der Deutschen Koordination Kindersoldaten.

Diese Definition ist unstrittig festgehalten in den so genannten „Cape-Town Principles" von 1997. Erst in der vergangenen Woche ist das bei der internationalen Konferenz in Paris gegen den Einsatz von Kindersoldaten bestätigt worden. Auch das Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten (2002) verbietet die zwangsweise Rekrutierung von unter 18-Jährigen in Streitkräften und bewaffneten Gruppen, unabhängig davon, wie sie eingesetzt werden. Das trägt maßgeblich zum Schutz dieser Kinder bei und gewährt nach Beendigung des Konfliktes den wichtigen Zugang zu Hilfsmaßnahmen.

Nach eigenen Aussagen verbrachte Senait Mehari die Jahre 1980-1982 in einem Rebellenlager der ELF (Eritrean Liberation Front). Die ELF war eindeutig eine militärische Organisation. Damit waren alle Lager und Einrichtungen der ELF militärischer Natur. Senait Mehari hat den beteiligten Organisationen gegenüber niemals behauptet, mit der Waffe an der Front gekämpft zu haben. „Wir schätzen auch weiterhin ihr Engagement gegen den Einsatz von Kindersoldaten", so Rister.

Pressekontakt:
Andreas Rister, terre des hommes, (0541) 7101122
Sascha Decker, Kindernothilfe, (0203) 7789 230

 


Copyright © 2012 Kindernothilfe e.V. - Alle Rechte vorbehalten.