Der Kindernothilfe e.V. ist durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Duisburg-Süd, Steuer-Nr. 109/5841/0188 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, mildtätigen Zwecken im Sinne §§ 51ff. AO dienend von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag befreit.
Hier können Sie den Bescheid herunterladen und ihn Ihrer Steuererklärung beifügen, wenn Sie Ihre Spende an die Kindernothilfe steuerlich absetzen möchten.