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Am 6. Juli 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden die Rahmenbedingungen - insbesondere im steuerlichen Bereich - für das bürgerschaftliche Engagement deutlich verbessert. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Das Gesetz bringt unter anderem folgende Verbesserungen bzw. Änderungen:
Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug auf 0,4 % der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und des zusätzlichen Höchstbetrags für Stiftungen in Höhe von 20.450 Euro.
Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags, der Rücktrag entfällt.
Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von 307.000 Tausend Euro auf 1 Million Euro (Vermögensstockspenden gemäß § 10 b Abs. 1a EStG). Die bisherige zeitliche Beschränkung auf das Gründungsjahr entfällt. Nach wie vor kann der Abzug auf 10 Jahre verteilt werden.
Erleichterter Spendennachweis bis 200 Euro durch Vorlage des Bareinzahlungs- oder Buchungsbeleges des Kreditinstitutes.
Für das Veranlagungsjahr 2007 soll ein Wahlrecht zwischen altem und neuen Recht bestehen. Wahrscheinlich erfolgt auch eine Anpassung der Zuwendungsbestätigung. Dies wird aber voraussichtlich nicht vor 2008 der Fall sein.
Ausführliche Informationen über die steuerlichen Vorteile für Stifter finden Sie hier.
Spenderservice