Die gesetzlichen Regelungen können Ihrem Willen durchaus entsprechen. Doch immer dann, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, als es Ihnen der Gesetzgeber vorgibt, müssen Sie dies in einem Testament regeln - etwa, wenn Sie einen guten Freund oder eine Ihnen nahe stehende Organisation bedenken möchten. Denn ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft!
Ein Testament bietet Ihnen die Chance, die Zukunft nach Ihrem Willen zu gestalten. Sie können weitgehend selbst bestimmen, wer erbt und wie viel. So können Sie Menschen, die Ihnen nahe stehen, oder auch Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen, in Ihrem Nachlass bedenken. Erwägen Sie, der Kindernothilfe eine Testamentsspende zukommen zu lassen? Einen großen Vorteil möchten wir Ihnen für diesen Fall nennen: Gemeinnützige Organisationen wie die Kindernothilfe sind grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Alles, was Sie uns hinterlassen, dient zu 100 Prozent der guten Sache.
Wie muss mein Testament aussehen?