Ein viel diskutiertes Thema bei jeder Erbschaft sind die Erbschaftsteuern. Durch die Besteuerung eines Nachlasses erbt der Staat mit. Die Höhe der Steuer ist vom Grad der Verwandtschaft und der Höhe der Erbschaft abhängig. Je nachdem, wer das Erbe antritt, gelten unterschiedliche Steuerklassen. Steuerfrei bleiben auf jeden Fall ein allgemeiner Freibetrag und ein Versorgungsfreibetrag für Ehegatten, Kinder und Enkel.
Immobilienvermögen wird genau wie Geldvermögen behandelt. Seit dem 1. Januar 2009 wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Vermögens der Verkehrswert der Immobilie zu 100 Prozent berücksichtigt. Die Tabelle zeigt, für welche Personen welche Steuerklasse gilt, wie hoch die jeweiligen Freibeträge sind und wie hoch die zu entrichtende Erbschaftsteuer ist. Übrigens: Gemeinnützige Organisationen als Erben sind von der Erbschaftsteuer befreit. Der Wert Ihres Vermögens bleibt ohne Abzüge erhalten.