Was geschieht ohne Testament?

Das Gesetz regelt die Erbfolge

Existiert kein Testament, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Sie legt genau fest, wie ein Vermögen unter den Hinterbliebenen aufzuteilen ist. Danach sind Ehepartner, Blutsverwandte oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbberechtigt. Adoptivkinder oder nicht eheliche Kinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Wer in welcher Reihenfolge erbt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.

erbfolge2 Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge stellt eine Rangfolge auf, nach der Verwandte und - sofern vorhanden - Ehepartner erbberechtigt sind. Andere Erben sind
von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Der gesetzlichen Erbfolge liegt die allgemeingültige Erfahrung zu Grunde, dass man natürlich in erster Linie diejenigen bedenken möchte, die einem am nächsten stehen - also Ehegatten, Kinder und Enkel. Wenn diese nicht vorhanden sind, treten andere Verwandten als Erbe an ihre Stelle. Wir haben es hier also mit einem einfachen Prinzip zu tun: Verwandte einer höheren Ordnung gehen vor. Ist ein Erbe der ersten Ordnung vorhanden, schließt dies aus, dass Verwandte der zweiten, dritten oder vierten Ordnung erben.

Sonderregelungen für Ehepartner
Für den Ehepartner (oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft) des Verstorbenen gilt eine Sonderregelung, da er mit dem Erblasser nicht blutsverwandt ist. Lebte das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der überlebende Ehepartner den Hausrat und die Hälfte der Erbmasse. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte. War das Ehepaar kinderlos, erhält der überlebende Ehegatte drei Viertel des Vermögens des Verstorbenen, die Eltern des Verstorbenen das andere Viertel.

Der Pflichteil
Sie können in Ihrem Testament frei über Ihr Vermögen bestimmen. Begrenzt wird diese Freiheit lediglich durch den vom Gesetzgeber festgelegten Pflichtteil. Anspruch auf einen Pflichtteil haben: Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder deren Kinder, wenn Sie keine Kinder haben Ihre Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

 

 


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