Wir wollen gemeinsam mit Ihnen eine Welt gestalten helfen, in der Kinder keine Armut leiden, sich gesund entwickeln und frei entfalten können. In einer Gesellschaft, die Kinderrechte achtet und Kinder mit Würde und Respekt behandelt. Sie können selbst entscheiden, wie Kindernothilfe Ihren Nachlass zum Wohl der Kinder einsetzt. So können Sie in Ihrem Testament die Förderung bestimmter Kindernothilfe-Programmbereiche festlegen oder sich für eine Spende entscheiden, die ungebunden ist.

Bildung schafft Zukunft, Foto: Engel, Uganda
Die freie Spende
Wir möchten Kindern und Jugendlichen in den ärmsten Ländern der Erde so rasch und unbürokratisch wie möglich helfen. Sie schenken uns das Vertrauen, dass wir im Erbfall über die Mittel frei verfügen und sie dort einsetzen dürfen, wo Hilfe am dringendsten benötigt wird.
Bildung macht Kinder stärker
Wer Armut wirksam bekämpfen will, muss Bildung fördern. Kinder, die zur Schule gehen, haben bessere Zukunftsaussichten, kennen Gesundheitsrisiken und können sinnvolle Entscheidungen für ihr Leben treffen. Ihr Testament für Bildung sichert benachteiligten Kindern die notwendige Schulbildung und verhilft ihnen zu einem Start in ein sicheres und unabhängiges Leben.
Mädchen fördern
In vielen Gesellschaften werden Mädchen und Frauen von Geburt an benachteiligt. Mädchen dürfen nicht zur Schule gehen, müssen oft früh heiraten und Kinder bekommen. Mit Ihrem Testament können wir benachteiligten Mädchen und Frauen weltweit helfen: den missbrauchten Kindern in Äthiopien, den ausgebeuteten Hausmädchen in Honduras, den Kinderprostituierten im Rotlichtviertel von Bangalore in Indien.

Hunger bekämpfen, Foto: Großmann, Peru
Armut und Hunger bekämpfen
Weltweit hungern 923 Millionen Menschen, so die offizielle Zahl. Jedem siebten Menschen bleibt somit das Recht auf Nahrung verwehrt. Die Bekämpfung von Hunger und Armut ist eines der zentralen Ziele der Kindernothilfe. Mit Ihrem Testament unterstützen Sie den Kampf!
Die Kindernothilfe-Stiftung
Seit 1999 können Sie neben der testamentarischen Verfügung zugunsten des Kindernothilfe e.V. auch die Kindernothilfe-Stiftung in Ihrem Testament bedenken – in Form einer Zustiftung, einer Zuwendung in einen Themenfonds, durch die Gründung eines Stiftungsfonds oder einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der Kindernothilfe. Informationen Kindernothilfe-Stiftung.
Christine Taylor,
Telefon: +49 203 77 89 167
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Julia Dornhöfer