Kinderrechte
20 Jahre Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention wird am 20. November 2011 22 Jahre alt. Fast alle Länder der Welt haben die Konvention für Kinderrechte unterzeichnet. Doch zwischen Absicht und Realität liegt noch immer ein tiefer Graben. Vielen Kindern bleiben selbst die grundlegenden Rechte wie Bildung oder Gesundheit verwehrt.

Foto: Frank Peterschröder
Noch immer werden weltweit Kinder missbraucht , ausgebeutet und leben unter unwürdigen Bedingungen" ,so Kinderrechts-Expertin Barbara Dünnweller. Durch Projekte und Programme schützt die Kindernothilfe Jungen und Mädchen vor Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung und befähigt sie, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Zukunft mit zu gestalten.
Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Mit der Übernahme einer Patenschaft können Sie dies tun: Patenschaften machen Kinder stark, schenken ihnen Mut und Selbstvertrauen, die sie brauchen, um ihre Welt mit zu gestalten und zu verändern. Machen Sie mit - wählen Sie die Patenschaft, die zu Ihnen passt. Werden Sie Projektpate oder übernehmen Sie eine Kinderpatenschaft! Hier finden Sie weitere Informationen.
Aktuelle Nachrichten und neues Material zum Thema Kinderrechte
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Illustration: Dünnweller
(Duisburg, 19.11.2011) Die intensive Arbeit für mehr Kinderrechte hat sich gelohnt: Mit großer Freude begrüßt die Kindernothilfe den Beschluss der UN-Generalversammlung zur Individualbeschwerde. Kinder, deren Rechte beispielsweise auf Bildung oder Gesundheit verletzt werden, können sich zukünftig beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beschweren und verlangen, dass sie zu ihrem Recht kommen. „Es ist eine wichtige und historische Entscheidung für Kinder und ihre Rechte", sagt Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe.
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Wie ist die aktuelle Situation von Kindern in Deutschland - gerade in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise? Welche Haltung nimmt Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention ein? Gelten die Menschenrechte in Deutschland für alle Kinder? Diesen Fragen gehen ExpertInnen im Buch nach. U. a. mit einem Beitrag von Kindernothilfe-Kinderrechtsexpertin Barbara Dünnweller.
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Foto: Krämer
Duisburg (16.11.2011) Kinder, deren Rechte verletzt werden, können zukünftig bei einem UN-Gremium in Genf klagen: Am 15. November 2011 hat das so genannte „Third Committee" der UN-Generalversammlung, das für Menschenrechtsfragen zuständig ist, den Entwurf für einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für Kinder angenommen. „Das ist ein Riesenerfolg für die Kinderrechte und für uns", sagt Dr. Jürgen Thiesbonenkamp von der Kindernothilfe.
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Anlässlich des 1. Jahrestages der Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention am 15. Juli ziehen die rund 40 Trägerorganisationen der Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder" eine bittere Bilanz: „Zwar hat die Bundesregierung die Vorbehalte vor einem Jahr offiziell zurückgenommen, aber seitdem keine Schritte zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland unternommen" stellt der Schirmherr der Kampagne und bis 2011 Experte im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Prof. Dr. Lothar Krappmann, fest.
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Illustration: Dünnweller
(Duisburg, 17. Juni 2011) Der UN-Menschenrechtsrat hat heute einstimmig dem Entwurf für einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für Kinder zugestimmt. Bisher konnten Kinder auf internationaler Ebene keine Rechtsmittel geltend machen. Diese Möglichkeit wird ihnen künftig eröffnet, wenn ihre Rechte aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verletzt werden.
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Grafik: KNH
Zurzeit debattiert der Menschenrechtsrat über den neuen völkerrechtlichen Vertrag zur Kinderrechts- konvention. Werden Kinderrechte verletzt, so werden demnächst Beschwerden von Kindern oder ihren Vertretern an ein UN-Gremium möglich sein. Insgesamt begrüßt die Kindernothilfe diesen neuen völkerrechtlichen Vertrag sehr, weil sie sich lange dafür stark gemacht hat.
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Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni starten über 40 Organisationen gemeinsam die Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!". Ziel ist es, ein Jahr lang mit kreativen Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit und politischem Druck Gesetzesänderungen und konkrete Verbesserungen für Flüchtlingskinder in Deutschland zu erreichen.
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Vom 10.–16. Februar 2011 trafen sich erneut Staatenvertreter, Nichtregierungsorganisationen
– darunter auch die Kindernothilfe –, Expertinnen und Experten in Genf zu weiteren Verhandlungen für einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zu Kinderrechten. Kinder sollen zukünftig die Möglichkeit haben, sich auf UN-Ebene zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden und der Staat nicht für Abhilfe sorgt. Der Ausgang der Verhandlungen ist aus der Sicht der NGOs und des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes mehr als enttäuschend.
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Vom 10.-16- Februar 2011 kommen Regierungen, Nicht-Regierungsorganisationen und weitere Experten in Genf zur zweiten Sitzungsrunde für einen neuen Vertrag zu Kinderrechten zusammen. Bereits im Dezember hatten sie über den Text und die Inhalte für ein drittes Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention mit Beschwerdeverfahren verhandelt.
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Foto: Volkmann
Vom 6.-10. Dezember 2010 tagte die Offene Arbeitsgruppe der UN in Genf. Ziel dieser Sitzung war es, den ersten Textentwurf für ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu diskutieren, Positionen auszutauschen und bereits erste Gemeinsamkeiten der Staaten auszuloten. Der Slowake Drahoslav Štefánek wurde zum Vorsitzenden gewählt. Er führte die mehr als 50 Staatenvertreter sehr zielgerichtet und geschickt durch die Sitzung. Außer den Staaten waren UNICEF, die Vorsitzende des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, Yanghee Lee, ihr Stellvertreter, Jean Zermatten, der Experte Peter Newell sowie Nichtregierungsorganisationen, darunter auch die Kindernothilfe, vertreten.
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