UN-Behindertenrechtskonvention

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Thema: Kindernothilfe - Recife Brasil - CervaczoomFoto: Jakob Studnar

Am 13. Dezember 2006 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine neue Konvention und ein Fakultativprotokoll mit einem Individualbeschwerde-Verfahren an - die "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen". Sie trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Inzwischen haben 50 Staaten (Stand 27.2.2009) ratifiziert, die sich damit verpflichten, sie in nationales Recht umzuwandeln. Das Fakultativprotokoll wurde von 29 Staaten ratifiziert (Stand 27.2.2009).

Die Konvention präzisiert und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereichung in der Gesellschaft verstanden. Die Konvention fordert von Staat und Gesellschaft die freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung. Unter den Staaten, die die Konvetion ratifiziert haben, ist auch Deutschland.

Die neue Konvention bezieht sich auch auf Kinder mit Behinderungen, u.a. in Artikel 7.

Artikel 7

Kinder mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.

(2) Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behinderungsgerechte sowie altersgemäße Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.


Die UN-Konvention zum Download (pdf) 

Fakultativprotokoll zum Download (pdf)


Mehr Informationen unter:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/webcom/show_page.php/_c-556/_nr-9/i.html


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