Die Kindernothilfe versteht sich als eine Organisation der Entwicklungszusammen-arbeit, die sich insbesondere für Kinder und deren Rechte einsetzt. Hierbei orientiert sie ihr Handeln an den Grundlagen des biblischen Zeugnisses sowie an internationalen Menschenrechtsverträgen, vor allem an dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. In ihrer strategischen Planung hat sich die Kindernothilfe das Ziel gesetzt, einen Kinderrechtsansatz in der Inlands- und Auslandsprogrammatik einzuführen und umzusetzen. Diese Zielvereinbarung wird als Prozess verstanden, der sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt. Das Konzept ist ein Produkt eines intensiven Konsultationsprozesses, an dem alle Referate und Gremien der Kindernothilfe sowie ihre Partner im Ausland mitgewirkt haben.
Download des Kinderrechtsansatzes in der In- und Auslandsarbeit der Kindernothilfe (PDF, 0,92 MB)
Kernelemente des Konzepts
Bezugsrahmen UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes: Die KRK enthält 54 Artikel, die in drei Gruppen eingeteilt werden können: Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte. Sie werden auch die drei „P"s genannt, vom Englischen abgeleitet: protection, provision und participation.
Über allem steht der Grundsatz aus Artikel 3 der KRK, dass das Wohl des Kindes „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden..., vorrangig zu berücksichtigen ist". In diesem Artikel ist das Grundprinzip der gesamten Konvention normiert. Hiermit wird ausgedrückt, dass das Kind als Subjekt der Völkerrechtsordnung anerkannt wird. Mit Artikel 3 werden alle weiteren Artikel der Konvention konkretisiert.
Als weitere grundlegende Prinzipien der KRK gelten:
Definition des Kinderrechtsansatzes für die Kindernothilfe: Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten und Träger von Menschenrechten. Die Verwirklichung ihrer in der KRK normierten Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte ist das Ziel der Arbeit der Kindernothilfe. Daher beteiligen sich die Kinder aktiv an Planung, Durchführung und Evaluation von Kind bezogenen Aktivitäten und Projekten, um ihre Rechte einzufordern.
Perspektivwechsel: Mit der Einführung des Kinderrechtsansatzes wird der Blick geweitet und die Haltung gegenüber Kindern verändert. Armutssituationen werden nicht mehr nur aus der Sicht von menschlichen Bedürfnissen und Entwicklungsdefiziten gesehen,Kinderrechtsansatzsondern als Folge von ungerechten Strukturen interpretiert. Kinder sind in diesem Zusammenhang eigenständige Persönlichkeiten mit Rechten, die sie einfordern können. Die Kinder-nothilfe setzt sich für die Einhaltung und Verwirklichung dieser Rechte ein. Ziel ihrer Arbeit ist es, Bedingungen zu schaffen, damit junge Menschen befähigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre eigene Zukunft aktiv mitzugestalten.
Mehrwert des Kinderrechtsansatzes
Mit der KRK liegt ein international gültiges Menschen-rechtsübereinkommen vor, das von 193 Staaten (Stand August 2008) als gemeinsame Wertebasis und Handlungsgrundlage akzeptiert wird. Dieser Konsens ist sowohl für die Arbeit der Kindernothilfe als auch für die ihrer Partner bedeutend. Nicht nur wir, sondern auch unsere Partner können sich in ihren Forderungen an die Regierungen darauf beziehen, und politisches Handeln muss sich an der KRK messen lassen.
Der Kinderrechtsansatz
Umsetzung: Die Einführung und Umsetzung des Kinderrechtsansatzes in die Inlands- und Auslandsarbeit der Kindernothilfe ist ein offener, über mehrere Jahre angelegter Lernprozess. Voraussetzung dafür ist, dass es ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Verständnis über den Kinderrechtsansatz gibt und dass gemeinsam geeignete Querschnittsaufgabe (mainstreaming) wird.
Barbara Dünnweller