Am 1. März 2010 begann die 13. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf und damit auch verstärkte Lobbybemühungen in Sachen Individualbeschwerde. Ziel war es, ein eindeutiges Mandat für die Erarbeitung des Fakultativprotokolls zu bekommen. Nach einigen informellen Staatentreffen zeichnete sich bald ab, dass es einen Konsens geben würde. 39 Staaten waren bereit, eine Resolution einzubringen, die am 24. März 2010 einstimmig vom Menschenrechtsrat beschlossen wurde. Das ist ein großer Erfolg für die Kinderrechte und ein starkes Signal sowie eine Bekräftigung, dass Kinder Rechtsträger sind.
Bis September 2010 wird nun ein Entwurf für das Fakultativprotokoll ausgearbeitet und die erste Sitzung der UN-Arbeitsgruppe ist für Dezember 2010 vorgesehen. Es bestehen gute Aussichten, dass es bereits Ende 2011 ein neues völkerrechtliches Instrument gibt und damit eine wichtige Ergänzung zum UN-Übereinkommen für die Rechte des Kindes. Sobald dann die notwendige Anzahl der Ratifikationen zum Zusatz- bzw. Fakultativprotokolls vorliegt, können Kinder sich beim UN-Ausschuss für die Rechte dies Kindes beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden.
Auf die NGOs kommt in den kommenden Monaten viel Arbeit zu. Es geht darum, den Prozess der Erarbeitung des Protokolls zu begleiten und fachlichen Input zu geben, so dass es am Ende ein Instrument ist, dass den Kindern auch gerecht wird. Es ist allen Befürwortern klar, dass die Individualbeschwerde kein Allheilmittel zur Vermeidung oder Beseitigung von Kinderrechtsverletzungen ist. Dennoch ist jede Möglichkeit, die Menschen gegeben wird, auf eine Verletzung ihrer Rechte aufmerksam zu machen, ein wichtiges Mittel. Deshalb ist das Individualbeschwerderecht für Kinder ein längst überfälliges Instrument zur Verwirklichung der Kinderrechte!
Download des vollständigen Artikels der Kindernothilfe-Kinderrechtsexpertin Barbara Dünnweller