Die Menschenrechte
Fragen und Antworten zum Universal Periodic Review (UPR)
- Was ist ein UPR?
Universal Periodic Review, abgekürzt UPR, ist ein neuer Kontrollmechanismus des UN-Menschenrechtsrates, der im April 2008 erstmals durchgeführt wurde.
- Wer ist daran beteiligt?
Beteiligt sind die Staaten, Institutionen des UN-Menschenrechtssystems (z.B. UN-Ausschüsse, Sonderberichterstatter), Menschenrechtsinstitutionen (z.B. Deutsches Institut für Menschenrechte), Nicht-Regierungsorganisationen wie das Forum Menschenrechte, in dem die Kindernothilfe Mitglied ist.
- Was ist das Grundanliegen des UPR?
Das Grundprinzip ist, dass Staaten Staaten kontrollieren sollen. Es wird davon ausgegangen, dass alle Staaten Menschenrechtsprobleme haben und dass es Verbesserungspotential gibt. Jeder einzelne Staat soll periodisch überprüft werden.
- Was ist der Referenzrahmen für die Überprüfung?
Grundlage bilden die UN-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, sowie alle Menschenrechtsverträge, die ein Staat ratifiziert hat.
- Wann wird überprüft und wer überprüft?
Dreimal jährlich finden UPR-Sitzungen in Genf statt. Sie dauern zwei Wochen und pro Staat ist eine Sitzung von drei Stunden vorgesehen. Die Überprüfung findet im Rahmen einer Arbeits-gruppe statt, nicht im Plenum. Der Staat entsendet eine Delegation für die Teilnahme. Eine so-genannte Troika bereitet die Sitzung vor und leitet sie. Sie besteht aus drei Mitgliedsstaaten, die jeweils ausgelost werden.
- Was ist die Grundlage für die Überprüfung?
Die Staaten müssen einen 20-seitigen Bericht verfassen. Es ist auch ein mündlicher Bericht möglich. Die Menschenrechtsorgane (s. 2) geben einen 10-seitigen Bericht ab, Menschenrechts-institutionen und NGOs zusammen ebenfalls einen 10-seitigen Bericht (fünf Seiten für NGOs).
- Wann werden die Berichte abgegeben?
NGOs müssen ihre Bericht drei bis vier Monate vor der jeweiligen Sitzung abgeben, und zwar an das Büro des Menschenrechts-Hochkommissariats. Staaten haben andere Terminvorgaben. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben auf der Website des Kommissariats.
- Welche Länder sind wann an der Reihe?
Hierzu gibt es eine Übersicht bis 2011 im Web.
- Was geschieht nach der Anhörung der Staaten (s. Frage 5)?
Die Troika erstellt einen Bericht und gibt Empfehlungen. Der Bericht muss vom Plenum angenommen werden. Der Staat hat dann noch einmal die Möglichkeit, darauf zu reagieren (30 Mi-nuten Redezeit). Nach Verabschiedung des Berichtes steht nochmals eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung, um Änderungsvorschläge einzubringen. Der Bericht wird dann bei einer der nächsten regulären Sitzungen des Menschenrechtsrates per Resolution verabschiedet. Während NGOs bei der Anhörung des Staates (siehe Punkt 5) dabei sein können, jedoch kein Rederecht haben, gibt es hier nun die Möglichkeit, auf den Bericht zu reagieren.
- Was passiert mit den Empfehlungen?
Der Staat muss die Empfehlungen umsetzen. Nach weiteren vier Jahren wird er einer erneuten Prüfung unterzogen. Wenn der betreffende Staat nicht kooperiert, wird dies veröffentlicht.
- Werden die Berichte veröffentlicht?
Ja, sie sind auf der Website des Menschenrechts-Hochkommissariats einsehbar.
- Ansprechpartner/-in
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Barbara Dünnweller
Mobil: + 49 1632344360
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