Kindernothilfe e. V.

Hintergrund: Die UN-Kinderrechts-Konvention

Kinderrechte sind Menschenrechte

Grafik Kinderrechte-KonventionzoomGrafik: Die Kinderrechts-Konvetion. Quelle: National Coalition Kinder haben Rechte – weltweit. Festgeschrieben sind sie im Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Die Kindernothilfe fordert ein wirksames Instrument, um diese UN-Kinderrechtskonvention durchzusetzen: ein Individualbeschwerderecht.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Generalversammlung der UN verabschiedet (Download). Am 04.09.1990 trat sie in Kraft. Das von 193 Staaten ratifizierte Menschenrechtsabkommen enthält 54 Artikel.In Deutschland wurde die Kinderrechtskonvention am 05.04.1992 ratifiziert, allerdings mit Einschränkungen. Dies hat fatale Folgen besonders für Flüchtlingskinder, die ohne Eltern nach Deutschland kommen. In einzelnen Teilen wurde die Kinderrechtskonvention ergänzt und verbessert, so  beim Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und mit dem Verbot von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie und der Verpflichtung zu vorbeugenden Maßnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen und zur Rehabilitation von betroffenen Kindern.mehr. Über 100 Staaten haben diese Zusatzprotokolle bis jetzt ratifiziert.

Wer kontrolliert die Staaten bei der Umsetzung der Konvention?
In der Regel berichten die Staaten alle fünf Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention in ihrem Land. Die Berichte, die an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gehen, geben selten ein objektives Bild der Kinderrechtssituation ab. Der UN-Ausschuss verfasst danach die so genannten Concluding Observations: Empfehlungen an die Staaten, um die die Situation von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern. NGO’s können eigene Berichte vorlegen. So hat die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zum zweiten Staatenbericht Deutschlands einen Bericht verfasst. Die Kindernothilfe war beteiligt.

Die Kindernothilfe fordert ein Beschwerderecht für Kinder
Die Kindernothilfe fordert ein wirksameres Instrument, um die UN-Kinderrechtskonvention durchzusetzen: ein Individualbeschwerderecht. Hintergründe und Argumente hat die Kindernothilfe in der Publikation "Kinder so stark wie Staaten"  zusammengestellt.

Wichtige Forderungen der Kindernothilfe zu Kinderrechten

Kontakt:
Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin
Tel.: 0203.7789-180
E-Mail: mailto:barbara.duenweller@knh.de

 


Copyright © 2012 Kindernothilfe e.V. - Alle Rechte vorbehalten.