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Die Menschenrechte

Gleiches Recht für jeden Menschen

€thiopienMutter und Kind in Äthiopien. Foto: Frank Peterschröder Menschenrechte sind universell: Sie gelten überall und für jeden Menschen auf dieser Erde. Die Menschenrechtserklärung umfasst sowohl bürgerliche und politische Rechte: das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf demokratische Teilhabe. Sie enthält aber auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: das Recht auf Arbeit, das Recht auf Bildung.

Die Freiheits- und Schutzrechte der Menschen zählen zur ersten Generation der Menschenrechte. Zur zweiten Generation gehören die kulturellen, ökonomischen und sozialen Rechte. Beide wurden in den Menschenrechtspakten von 1966 verankert, dem Bürgerrechts- oder Zivilpakt und dem Sozialpakt. Die Pakte traten erst 1977 in Kraft. Im Gegensatz zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind sie völkerrechtlich verbindlich. In einer gemeinsamen Präambel wird die Unteilbarkeit der Menschenrechte betont.

Recht auf Entwicklung
Auf der Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien 1993 sowie auf dem Weltsozialgipfel in Kopenhagen 1995 haben die Regierungen auch das Recht auf Entwicklung anerkannt. Als Menschenrecht der dritten Generation bezeichnet, wird es als Verknüpfung von kulturellen, ökonomischen, politischen und sozialen Rechten verstanden. Zur Verwirklichung dieses Rechts fordert die Wiener Abschlusserklärung unter anderem „wirksame entwicklungspolitische Konzepte sowie gerechte Wirtschaftsbeziehungen".

Die Internationale Menschenrechtscharta
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Zivil- und der Sozialpakt bilden die so genannte „Internationale Menschenrechtscharta". Aus ihr gingen weitere Pakte und Übereinkommen hervor, die zur Konkretisierung des umfassenden Menschenrechtskonzepts beitragen. Hierzu zählen:

Der Sozial- und Zivilpakt sowie die vier oben genannten Verträge verfügen über ein Kontroll- bzw. Überwachungsgremium: die so genannten treaty bodies. Diese UN-Ausschüsse prüfen, ob und wie einzelne Staaten die völkerrechtlichen Verträge umsetzen.

16285_270x177_1194x784_56x32Foto: Pascal Amos Rest Weitere Verträge und Konventionen
Neben den internationalen Menschenrechtsabkommen gibt es Menschenrechtsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation sowie Verträge, die den Menschenrechtsschutz auf regionaler Ebene gewährleisten sollen. So gilt in Europa die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Die Region Amerika verfügt über ein umfassendes Menschenrechtssystem. 1969 wurde die Amerikanische Menschenrechtskonvention verabschiedet (Pakt von San José), die 1978 in Kraft trat. Der Beitritt ist mit der Möglichkeit für Individual- und Gruppenbeschwerden verbunden. Weitere Kontrollmechanismen sind die Inter-Amerikanische Kommission für Menschenrechte und der Inter-Amerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in San José.

Darüber hinaus gibt es die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (Banjul-Charta), die 1986 in Kraft trat. Für Asien und den Nahen Osten fehlen regionale Menschenrechtsmechanismen. Es gibt lediglich Erklärungen, die jedoch keine rechtliche Bindung haben.


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