In Deutschland leben etwa 8.000 Kinder, die auf ihre Entscheidung im Asylverfahren warten, etwa 30.000 Minderjährige sind lediglich »geduldet«. Fachkreise schätzen, dass 3.000 bis 6.000 Kinder ohne Eltern als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland leben. Fundierte Schätzungen zu Minderjährigen ohne Aufenthaltsstatus gibt es nicht. Diese Kinder leben hier, weil in ihren Ländern Diktaturen, Bürgerkrieg und Terror herrschen oder sie aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden; andere Kinder sind Opfer von Kinderhandel oder Zwangsprostitution geworden oder haben in ihrer Heimat keine Überlebensperspektive.

Foto: Ralf Krämer
Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) im Jahre 1992 ist die Bundesrepublik gemäß Artikel 22 des Abkommens die Verpflichtung eingegangen, geeignete Maßnahmen zu treffen, »um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt [...] angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen [...] festgelegt sind.«
Viele Behörden, Einrichtungen und Bürger engagieren sich in diesem Sinne für Flüchtlingskinder. Dies hat in den letzten Jahren in einigen Bereichen, wie zum Beispiel beim Zugang zu schulischen und beruflichen Bildungsangeboten zu wichtigen Verbesserungen geführt. Dennoch sind asylsuchende und geduldete Kinder weiterhin benachteiligt. Die im Folgenden aufgeführten Problembereiche sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen. Vielmehr geht es darum, wesentliche Aspekte deutlich zu machen, die in einem überschaubaren Zeitraum zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Kinder und Jugendlichen führen könnten.
Barbara Dünnweller