Kindernothilfe e. V.

Kinderrechte

Gericht gibt jungen unbegleiteten Flüchtlingen recht

Das Familiengericht Gießen hat am 16. Juli 2010 in einem Beschluss die Ansicht vertreten, dass 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge aufgrund der Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention nun auch wie Minderjährige zu behandeln sind. Die konkrete Folge für Minderjährige ab 16 ist nach der Gießener Entscheidung die, dass sie einen Ergänzungspfleger für das Asyl- und Ausländerrecht erhalten. Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person.

Plakat Fluechtlingskinder 2003zoom Im Einzelnen führt das Gericht in großer Deutlichkeit zur Begründung aus:

"Die Regelungen in § 80 Abs. 1 AufenthaltsG und § 12 Abs. 1 AsylVerfG stehen im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, die jeden Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Kind ansieht, soweit nicht die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht früher eintritt.

Die Konvention ist für die Bundesrepublik Deutschland am 05.04.1992 in Kraft getreten, allerdings mit Vorbehalten, die u.a. das Asyl- und Ausländerrecht betrafen. Nachdem die Bundesregierung Anfang Mai 2010 die Vorbehaltserklärung zurückgenommen hat, ist kurzfristig auch mit entsprechender Anpassung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zu rechnen. Unter diesen veränderten Umständen kann die bisherige Praxis der Ungleichbehandlung von Kindern unter und über 16 Jahren nicht aufrechterhalten werden. Es war vielmehr für den Minderjährigen ein Ergänzungspfleger für asyl- und ausländerrechtliche Angelegenheiten zu bestellen."

Das Urteil des Familiengerichts Gießen zum Download

 

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