
Junge in Brasilien. Foto: Ralf Krämer
(Duisburg/ Genf, 18. Juni) Der UN-Menschenrechtsrat hat auf seiner gestrigen Sitzung die Einführung eines Individualbeschwerderechts für Kinder auf internationaler Ebene auf den Weg gebracht. Die Kindernothilfe bewertet das als großen Erfolg für die Durchsetzung von Kinderrechten. Die Organisation aus Duisburg hatte vor zehn Jahren die Diskussion über ein solches Beschwerdeverfahren in Gang gebracht und das Thema zu einem Arbeitsschwerpunkt gemacht.
Das Beschwerdeverfahren wird es Kindern künftig ermöglichen, vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu klagen, wenn ihre Rechte massiv verletzt werden und der eigene Staat nichts dagegen unternimmt. Das gilt zum Beispiel für Kindersoldaten oder wirtschaftlich und sexuell ausgebeutete Kinder. „Wir brauchen dieses neue Instrument, um Staaten stärker in die Pflicht zu nehmen und Mädchen und Jungen in ihrem Kampf für mehr Gerechtigkeit zu unterstützen", so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe.
41 Staaten hatten die entsprechende UN-Resolution in den UN-Menschenrechtsrat eingebracht, unter anderem Deutschland. Eine Arbeitsgruppe soll noch 2009 ein erstes Mal tagen und bis März 2010 einen ersten Bericht vorlegen. Kindernothilfe-Kinderrechtsexpertin Barbara Dünnweller: „Bis zur Realisierung des Individualbeschwerdeverfahrens kann es jetzt einige Zeit dauern. Entscheidend aber ist, dass wir nun auf dem Weg sind." Deutschland möchte sich nach Informationen aus dem Bundesfamilienministerium aktiv an diesem Prozess beteiligen.
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Sascha Decker