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Meilenstein für Rechte von Kindern: Initiative für Individualbeschwerde vor Durchbruch

PIC_16285_270x179_1280x853_0x0Kind in den Philippinen. Foto: Rest (Duisburg/Genf, 5. Juni 2009) Die Initiative zur Einführung eines Individualbeschwerderechts zur UN-Kinderrechtskonvention steht kurz vor einem entscheidenden Durchbruch. Mit der Slowakei hat sich ein Mitglied des UN-Menschenrechtsrats bereit erklärt, die Einführung voranzutreiben und eine entsprechende Resolution im Juni in das UN-Gremium einzubringen. Wie die Kindernothilfe aus dem Familienministerium erfahren hat, wird auch die Bundesregierung diese Resolution unterstützen.

„Das ist ein Meilenstein auf dem Weg, Kindern und ihren Rechten international endlich mehr Gehör zu verschaffen", so Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. Die Duisburger Organisation setzt sich seit Jahren federführend für das Individualbeschwerderecht ein.

Kindernothilfe hat Kampagne mit initiiert
„Wir haben die Kampagne zur Individualbeschwerde mit initiiert und arbeiten seit Jahren beharrlich dafür, dass Kindern endlich eine Stimme vor den UN verliehen wird. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung ausdrücklich", so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe.

Die Individualbeschwerde
Die Individualbeschwerde ist ein wichtiges Instrument, um Kinderrechten Geltung zu verschaffen. Sie ermöglicht es Einzelpersonen, sich direkt an ein UN-Gremium zu wenden, wenn ihre Rechte verletzt werden. So könnte sich etwa ein Mädchen, das missbraucht wurde, bei den UN beschweren, wenn sie vor nationalen Gerichten kein Gehör gefunden hat. Für viele UN-Konventionen gibt es solche Beschwerdemöglichkeiten bereits, etwa für die Frauenrechtskonvention.

mehr Informationen zur Individualbeschwerde

Der weitere Ablauf
Die Kindernothilfe und andere internationale Nicht-Regierungsorganisationen fordern die Einführung der Individualbeschwerde seit langem. Nun haben sich die Slowakei, Deutschland und sieben weitere Staaten bereit erklärt, die Initiative zu unterstützen. „Wir gehen davon aus, dass sich weitere Regierungen anschließen", so Barbara Dünnweller. Die Slowakei bringt im Juni eine Resolution in den UN-Menschenrechtsrat ein. Diese fordert die Einsetzung einer Arbeitsgruppe noch in diesem Jahr. Die Gruppe wird ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention vorbereiten, das die Einführung der Individualbeschwerde ermöglicht. Das Zusatzprotokoll muss dann vom UN-Menschenrechtsrat und der UN-Generalversammlung beschlossen und von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Großer Schritt nach vorn
„Mit der Initiative der Slowakei und der Unterstützung durch die Bundesregierung stehen die Chancen sehr gut, dass die Individualbeschwerde ein großes Stück näher rückt. Wenn die Arbeitsgruppe eingerichtet ist, gibt es keinen Weg zurück", so Barbara Dünnweller.

Weitere Informationen:

Kontakt:
Sascha Decker,
Tel.: +49 163 2344 354
Sascha.Decker@KNH.de
Was ist die Individualbeschwerde?

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