Vom 6.-10. Dezember 2010 tagte die Offene Arbeitsgruppe der UN in Genf. Ziel dieser Sitzung war es, den ersten Textentwurf für ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu diskutieren, Positionen auszutauschen und bereits erste Gemeinsamkeiten der Staaten auszuloten. Der Slowake Drahoslav Štefánek wurde zum Vorsitzenden gewählt. Er führte die mehr als 50 Staatenvertreter sehr zielgerichtet und geschickt durch die Sitzung. Außer den Staaten waren UNICEF, die Vorsitzende des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, Yanghee Lee, ihr Stellvertreter, Jean Zermatten, der Experte Peter Newell sowie Nichtregierungsorganisationen, darunter auch die Kindernothilfe, vertreten.

Foto: Alexander Volkmann/Thüringer Allgemeine
In einer sehr konstruktiven Atmosphäre tauschten die Regierungsvertreter ihre Positionen aus. Die Hauptthemen waren u.a. die Vertretung von Kindern, der Umfang des neuen Verfahrens, das Thema Kollektivbeschwerde, Vertraulichkeit und Schutz der Beschwerdeführer, vorläufige Maßnahmen, friedliche Beilegung usw.
Die Delegationen konnten sich bereits in einigen Punkten einigen: zum Beispiel über das Inkrafttreten des neuen völkerrechtlichen Vertrages drei Monate nach der Hinterlegung der zehnten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde und einigen weiteren technischen Bestimmungen. Auch gibt es bereits einen Grundkonsens zur Frage des Untersuchungsverfahrens. Es handelt sich dabei um ein zusätzliches und ergänzendes Beschwerdeverfahren für schwere und systematische Rechtsverletzungen, das standardmäßig in den Verträgen zur Schaffung eines Beschwerdeverfahrens vorgegeben ist, wie zum Beispiel bei der Frauenrechtskonvention. Dieses Verfahren würde es dem Ausschuss ermöglichen, selber aktiv zu werden, wenn er zuverlässige Informationen über schwerwiegende oder systematische Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle erhält.
Allerdings gab und gibt es immer noch eine Reihe von Fragen und Bedenken, wie etwa zum Thema Kollektivbeschwerde. Sowohl die Experten, der UN-Ausschuss sowie die NGOs warben während der Sitzung in Genf für ihre Position. Einige Staaten schlossen sich an, wie die Slowakei, Slowenien, Liechtenstein und eine Reihe lateinamerikanischer Vertreter. Deutschland ist jedoch strikt dagegen. Die Bundesregierung befürchtet, dass dieses Instrument von Nichtregierungsorganisationen missbraucht werden könnte.
Die Sitzung der Offenen Arbeitsgruppe endete ohne abschließendes Ergebnis. Der Vorsitzende wird nun auf der Grundlage der zahlreichen Kommentierungen und Diskussionsbeiträge eine überarbeitete Fassung des Entwurfs für ein Fakultativprotokoll vorlegen. Vom 10.-15. Februar 2011 treffen sich die Staaten zu einer weiteren Verhandlungsrunde. Es wird erwartet, dass diese so gut vorangeht, dass sie mit einem Bericht abschließen kann, der dem Menschenrechtsrat in seiner Juni-Sitzung vorgelegt wird. Alle Beteiligten hoffen, dass es gelingt, die offenen Fragen rasch zu klären, so dass die UN-Generalversammlung den neuen völkerrechtlichen Vertrag im Dezember 2011 verabschieden kann. Allerdings nicht um jeden Preis, so die Meinung der NGOs. Es ist wichtig, ein sehr gutes und vor allem wirkungsvolles neues menschenrechtliches Instrument zu bekommen. Denn dafür haben sie die ganzen Jahre gekämpft.
Barbara Dünnweller