
Foto: Kindernothilfe
Die Individualbeschwerde ist ein Kontrollverfahren der UN-Organe zur Durchsetzung der Menschenrechte. Es ermöglicht Einzelpersonen, deren Rechte verletzt wurden, sich bei einem UN-Gremium, z.B. dem UN-Menschenrechtsausschuss, zu beschweren. Voraussetzung ist allerdings, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
Bisher gibt es acht völkerrechtliche Übereinkommen, die ein Individualbeschwerderecht beinhalten oder durch ein Fakultativprotokoll ergänzt werden:
Am 19. Dezember 2011 hat die UN-Generalversammlung einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für Kinder beschlossen, der zukünftig auch Individualbeschwerden ermöglicht, wenn ihre Rechte verletzt werden. Damit werden Kinder als Rechtsträger gestärkt. Das neue Fakultativprotokoll wird am 28. Februar 2012 zur Unterzeichnung und Ratifizierung geöffnet. Nachdem zehn Staaten den neuen Vertrag ratifiziert haben, tritt er in Kraft.