Am 17. Juni 2009 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution mit dem Titel „Offene Arbeitsgruppe für ein Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Einrichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens" (A/HRC/11/L.3).
Mit dieser Resolution wird eine offene Arbeitsgruppe beauftragt, „die Möglichkeit zur Ausarbeitung eines Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zwecks Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens in Ergänzung des im Übereinkommen vorgesehenen Berichtsverfahrens zu prüfen" (Absatz 1 des Beschlussteils der Resolution).
Das erste Treffen der Arbeitsgruppe wird vom 14. bis 18. Dezember 2009 stattfinden. Die Arbeitsgruppe soll dann dem Menschenrechtsrat bei seiner 13. Sitzung im März 2010 von den Fortschritten berichten.
Auf Ebene der Vereinten Nationen ist das der erste Schritt auf dem Weg zum Entwurf eines neuen Fakultativprotokolls betreffend ein Beschwerdeverfahren zur KRK.
Downloads:
Initiative für ein Beschwerdeverfahren zur KRK: Hintergrundpapier (September 2009)
Barbara Dünnweller