In diesem Beitrag sollen Aspekte erörtert werden, die in der Diskussion um ein Individualbeschwerdeverfahren zur Kinderrechtskonvention wesentlich erscheinen. Dabei werden Argumente erörtert, die für ein solches Individualbeschwerdeverfahren sprechen.
Außerdem sollen wesentliche Aspekte für eine allgemeine Bewertung eines möglichen Individualbeschwerdeverfahrens erläutert werden. Zudem werden Gesichtspunkte aufgegriffen, denen zufolge sich Deutschland auf internationaler Ebene aktiv für ein Individualbeschwerdeverfahren einsetzen sollte. Gleichzeitig soll auf Bedenken eingegangen werden, insbesondere der Bundesregierung.
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Barbara Dünnweller