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Definition

Definition des Begriffes Kindersoldaten

Eine rechtsverbindliche Definition des Begriffs Kindersoldaten gibt es nicht, wohl aber eine allgemein anerkannte, die in internationalen Verträgen und von der UN verwendet wird. Das „Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten" aus dem Jahre 2002 bezieht sich auf Kinder (unter 18-jährige), die von Streitkräften oder nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen eingezogen wurden oder werden sollen.

Uganda 2006zoomUganda. Foto: Frank Peterschröder

In dem aktuellsten internationalen Dokument zum Thema, den Pariser Prinzipien vom Februar 2007 -
www.child-soldiers.org/childsoldiers/international-standards -  , die 60 Staaten, darunter Deutschland, unterschrieben haben, spricht man von „Kindern, die mit Streitkräften oder bewaffneten Gruppen assoziiert" sind. Dies sind „alle Personen unter 18 Jahren, die von Streitkräften oder bewaffneten Gruppen rekrutiert oder benutzt werden oder wurden, egal in welcher Funktion oder Rolle, darunter Kinder, die als Kämpfer, Köche, Träger, Nachrichtenübermittler, Spione oder zu sexuellen Zwecken benutzt wurden. Ausdrücklich sind es nicht nur Kinder, die aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen haben."

Auch sämtliche nichtstaatlichen Organisationen wie die Coalition to Stop the Use of Child Soldiers und die Organisationen die im Deutschen Bündnis Kindersoldaten zusammengeschlossen sind, verwenden diese Definition des Kindersoldaten-Begriffs.


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