Die Kindernothilfe setzt sich als Mitglied des Forums Menschenrechte für einen verbesstern Schuz der Menschenrechte weltweit ein. Ein zentrales Anliegen der Kindernothilfe in diesem Zusammenhang ist die Einführung eines Individualbeschwerderechts für Kinder.
Foto: Friederike Kugler
Mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948 wurde eines der grundlegenden Dokumente der Nachkriegsgeschichte geschaffen, in dem zum ersten Mal Rechte definiert werden, die für jeden Menschen auf dieser Welt gelten. Aus dieser Erklärung, die kein völkerrechtlicher Vertrag ist, gingen zahlreiche verbindliche Völkerrechtsabkommen hervor, zum Beispiel:
Die Kindernothilfe ist Mitglied im Forum Menschenrechte und setzt sich gemeinsam mit mehr als 40 deutschen Nichtregierungsorganisationen in diesem Netzwerk für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtsschutz weltweit ein. Die gemeinsame Arbeit dient vor allem folgenden Zielen:
Das Forum Menschenrechte unterstützt die Initiative der Kindernothilfe zur Schaffung eines Individualbeschwerderechts im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte des Kindes.
Ansprechpartnerin:
Barbara Dünnweller
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Barbara Dünnweller