
Kinder knüpfen Teppiche in Indien. Foto: Kindernothilfe-Partner
Als Mitglied des Deutschen NRO-Forums Kinderarbeit hat sich die Kindernothilfe mit einer Stellungnahme zum Thema Kinderarbeit an deutsche EU-Parlamentarier, Bundestagsabgeordnete und die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gewandt. Wir fordern darin eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderarbeit und eine kohärente Strategie zur Förderung und zum Schutz der Rechte arbeitender Kinder.
Hier finden Sie die Stellungnahme im Wortlaut:
Der Rat der Europäischen Union hat sich in der Sitzung vom 26. Mai 2008 in der Gegenwart von Ministerinnen und Ministern für Entwicklungszusammenarbeit auch mit der Förderung und dem Schutz der Rechte des Kindes in den Außenbeziehungen der Europäischen Union befasst und die diesbezüglichen Beratungsergebnisse (Conclusions) unter der Nummer 9739/08 veröffentlicht (künftig: Conclusions). In den Abschnitten 4, 13 und 21 gehen die Conclusions auch auf Kinderarbeit ein. Hierzu nimmt das seit 2000 bestehende Deutsche NRO-Forum Kinderarbeit wie folgt Stellung:
I. Zur Notwendigkeit einer differenzierenden Auseinandersetzung mit Kinderarbeit
Grundsätzlich erinnert das Deutsche NRO-Forum Kinderarbeit an die Notwendigkeit einer differenzierenden Auseinandersetzung mit Kinderarbeit, da deren Ursachen, Formen und Folgen höchst unterschiedlich sind: „Die" Kinderarbeit gibt es nicht. So sind zum Beispiel die Lebens- und Arbeitsbedingungen sehr junger indischer Kinder, die in Schuldknechtschaft arbeiten müssen - sei es in Kleinstbetrieben des verarbeitenden Gewerbes, sei es in der Landwirtschaft oder in privaten Haushalten -, völlig anders als die von älteren Kindern, die - zum Beispiel in lateinamerikanischen Ländern - als Straßenhändlerinnen und -händler Geld verdienen, um sich einen Schulbesuch leisten zu können.
Viele Haushalte in armen Ländern sind zumindest mittelfristig auf die Arbeit von Kindern an-gewiesen, um überleben zu können. Dies gilt in besonderem Maße für die meisten Länder in Afrika südlich der Sahara, hier sind 50 und mehr Prozent ihrer Bevölkerung Kinder und Ju-gendliche. Extreme Armut, unzureichende Bildungssysteme, Vertreibungen und kriegerische Auseinandersetzungen führen dazu, dass Kinder arbeiten müssen. Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern müssen an den Ursachen der Ausbeutung ansetzen und dürfen nicht dabei stehen bleiben, Verbote auszusprechen. Besonders wichtig ist hierbei die Gewährleistung des Zuganges wenigstens zu Grundbildung für alle Kinder.
Vor diesem Hintergrund ist es entwicklungspolitisch problematisch, wenn der Rat der Euro-päischen Union feststellt: „The Council underlines its commitment to supporting the fight a-gainst all forms of child labour (Conclusions Ziffer 4). Gänzlich unbestritten ist, dass jeder Missbrauch von Kindern unter Einschluss ihrer Versklavung unverzüglich beendet und straf-rechtlich verfolgt werden muss - dies gilt zum Beispiel für jede Form der sexuellen Ausbeu-tung, für den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten oder für Schuldknechtschaft und gefährliche Arbeit, die die Gesundheit und Entwicklung von Mädchen und Jungen gefährdet.
Das Deutsche NRO-Forum Kinderarbeit setzt sich dafür ein, dass solche ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit bekämpft werden. Verhängnisvoll wäre es allerdings, wenn alle Formen der Kinderarbeit verboten und bekämpft würden: Für viele Kinder und Jugendliche weltweit kommt es vielmehr darauf an, ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass ihre Rechte nicht verletzt werden und sie in Würde arbeiten und leben können. Dazu tragen zum Beispiel entwicklungs- und sozialpolitische Maßnahmen bei, die auch arbeiten-den Kindern den Schulbesuch ermöglichen und Bildung und Arbeit nicht als Widerspruch verstehen.
In diesem Zusammenhang erinnert das Deutsche NRO-Forum Kinderarbeit daran, dass die Zahl der Kinder, die sexuell ausgebeutet, in bewaffneten Konflikten missbraucht oder ver-sklavt werden (unter Einschluss von Kinderhandel), erschreckend hoch ist und nach älteren Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation bei acht bis neun Millionen liegen dürfte. Allerdings stellen diese kriminellen Verletzungen der Rechte des Kindes nicht den Regelfall dar. So verrichten rund 116 Millionen Kinder eine Arbeit, die nach den Kriterien des Überein-kommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation nicht zu den schlimmsten Formen von Kinderarbeit zu zählen sind. Im Blick auf diese Kinder muss sehr genau geprüft werden, ob und auf welche Weise eine Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen so möglich ist, beziehungsweise ob strikte Verbote ihre Situation verschlechtern und sie verwundbarer gegenüber Verletzungen ihrer Rechte machen.
II. Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderarbeit müssen alle arbeitenden Kinder in den Blick nehmen
Hinsichtlich Kinderarbeit fordert der Rat der Europäischen Union die EU-Kommission vor allem zur Prüfung handelspolitischer Maßnahmen - vermutlich im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems - und zur Förderung von Instrumenten zur Wahrnehmung der Corporate Social Responsibility auf (Conclusions Ziffer 4).
Das Deutsche NRO-Forum Kinderarbeit weist darauf hin, dass von solchen Maßnahmen - wie effektiv und sinnvoll sie im Einzelnen auch immer sein könnten - nur ein kleiner Teil der arbeitenden Kinder profitieren würde. Denn weltweit arbeiten in der exportorientierten Pro-duktion (unter Einschluss der Landwirtschaft) weniger als fünf Prozent aller arbeitenden Kin-der. Schon allein deshalb ist eine Konzentration der Auseinandersetzung mit Kinderarbeit auf die Exportproduktion (und damit auf Erzeugnisse, die von Kindern hergestellt wurden) ent-wicklungspolitisch problematisch. Mit dieser Feststellung soll nicht bestritten werden, dass Initiativen im Exportbereich gegenüber Regierungen und regional Verantwortlichen Signal-wirkung haben und zu Maßnahmen führen können, von denen alle Kinder einer Region profi-tieren - dies ist etwa dann der Fall, wenn das öffentliche Schulsystem verbessert wird.
In vielen Ländern arbeiten ältere Kinder und Jugendliche in Selbstverwaltungsprojekten, die Arbeit und Schulbesuch miteinander verbinden. So stellen Kinderkooperativen in Peru, Boli-vien und Kolumbien zum Beispiel Postkarten oder T-Shirts her, die in alle Welt verkauft wer-den. Die Einfuhr solcher Erzeugnisse - etwa durch „Strafzölle" - zu behindern, wäre mit Si-cherheit kein Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes. Solche Initiati-ven sollten hingegen ausdrücklich gefördert werden, da sie zur Verbesserung der Lebensbe-dingungen der Kinder beitragen.
III. Elemente einer kohärenten Strategie zur Förderung und zum Schutz der Rechte arbeitender Kinder
Barbara Dünnweller