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Großer Sieg für die Kinderrechte – Menschenrechtsrat beschließt neues Völkerrecht für Kinder

(Duisburg, 17. Juni 2011) Der UN-Menschenrechtsrat hat heute einstimmig dem Entwurf für einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für Kinder zugestimmt. Bisher konnten Kinder auf internationaler Ebene keine Rechtsmittel geltend machen. Diese Möglichkeit wird ihnen künftig eröffnet, wenn ihre Rechte aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verletzt werden.

Illustration Kinderrechte, Kinder haben RechtezoomIllustration: Jan Robert Dünnweller „Das ist ein großer Tag für Kinder und ihre Rechte", so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe. „Wir setzen uns seit mehr als zehn Jahren dafür ein, dass auch Kindern Rechtsmittel auf internationaler Ebene zur Verfügung stehen." Wenn nationale Rechtsmittel versagen, nicht zur Verfügung stehen oder wenn Verfahren unverhältnismäßig in die Länge gezogen werden, bleibt den Betroffenen bislang keine Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen. „Wir hoffen, dass der neue Vertrag von der UN-Generalversammlung im Dezember verabschiedet wird und dass die Staaten ihn schnell ratifizieren, damit Kinder und ihre Vertreter bald von der Beschwerdemöglichkeit Gebrauch machen können." Bei schwerwiegenden und systematischen Kinderrechtsverletzungen kann außerdem ein UN-Gremium direkt Untersuchungen in dem Land anstellen. So ist es in dem neuen Vertrag vorgesehen.

Tag gegen die Gewalt an FrauenzoomDemonstration gegen Kinderrechtsverletzungen in Peru. Foto: Imke Häusler Die Kindernothilfe begrüßt das neue Protokoll als Ergänzung zur Kinderrechtskonvention sehr, obschon die Bestimmungen noch stärker auf Kinder hätte zugeschnitten werden können. So ist es zum Beispiel nicht möglich, als Beweismittel auch anderes als schriftliches Material vorzulegen. „Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass auch Zeichnungen oder audiovisuelles Material der Beschwerde beigefügt werden können", so Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe, die die Entstehung des Vertrags eng begleitet hat. „Auch fehlt die Kollektivbeschwerde im neuen Vertrag. Die Kindernothilfe und ihre Auslandspartner hätten sich dann auch bei schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen gleichen Musters direkt an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden können, ohne die Betroffenen einzeln zu benennen und ohne den nationalen Rechtsweg auszuschöpfen."

Das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes wird der UN-Generalversammlung im November 2011 zur Annahme vorgelegt. Erst dann kann die Unterzeichnung und Ratifizierung beginnen. Mit der 10. Ratifikation tritt der Vertrag dann in Kraft. Deutschland hat die Resolution in den Menschenrechtsrat mit eingebracht und wird hoffentlich zu den ersten Staaten gehören, die den Vertrag anerkennen.

Die Resolution als Download

Kontakt:
Barbara Dünnweller, Mobil: 0170 750 9165


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