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Beschwerdeverfahren für Kinder: Enttäuschender Ausgang der UN-Sitzung

Vom 10.–16. Februar 2011 trafen sich erneut Staatenvertreter, Nichtregierungsorganisationen 
– darunter auch die Kindernothilfe –, Expertinnen und Experten in Genf zu weiteren Verhandlungen für einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zu Kinderrechten. Kinder sollen zukünftig die Möglichkeit haben, sich auf UN-Ebene zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden und der Staat nicht für Abhilfe sorgt. Der Ausgang der Verhandlungen ist aus der Sicht der NGOs und des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes mehr als enttäuschend. Yanghee Lee, die Vorsitzende dieses Gremiums, das die Staaten überprüft, ob und wie sie die Kinderrechts- konvention umsetzen, sagte: "Ich kann gar nicht sagen, wie sehr enttäuscht ich bin. Die Staaten haben praktisch bestätigt, dass Kinder kleine Erwachsene sind mit kleinen Menschenrechten."

Zu viele Staaten versuchten, den Text zu verwässern und sich Hintertüren offen zu lassen. Auch gelang es nicht, eine Mehrheit zu finden für zusätzliche Unterlagen - etwa Zeichnungen von Kindern - bei der Vorlage von Individualbeschwerden. Die Staaten bestanden auf einer ausschließlich schriftlichen Vorlage. Das, obwohl viele immer wieder bekräftigten, auch Deutschland, wie viel ihnen an einer kindergerechten Ausgestaltung des Vertrags liegt.

Am Ende der fünf Verhandlungstage wurde ein Text ohne weitere Diskussionen verabschiedet. Nun haben die Staaten vier Monate Zeit, ihre Positionen erneut zu überdenken und zu zeigen, dass sie es mit einer Stärkung der Kinderrechte ernst meinen. In der Juni-Sitzung des Menschenrechtsrates gehen die Verhandlungen weiter.

Mehr Infos unter www.crin.org


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