Aktuelle Nachrichten aus der Kindernothilfe-Lobbyarbeit

Individualbeschwerde - Fassung von April 2012zoomIllustration: Jan Robert Dünnweller Kindernothilfe fordert weltweite Einklagbarkeit von Kinderrechten – Empfang in Genf gibt Start für Kampagne

(Duisburg/Genf, 20. Juni 2012) Ein internationales Bündnis von Kinderrechtsorganisationen - darunter die Kindernothilfe - macht Druck auf Regierungen weltweit: Sie sollen den UN-Vertrag zum Individualbeschwerderecht für Kinder schnellstmöglich unterzeichnen. Bei einem offiziellen Empfang in Genf, zu dem die Kinderrechtsorganisationen und die Regierungsvertretungen Deutschlands und anderer Staaten für heute Abend einladen, werden weitere Länder aufgefordert, den UN-Vertrag rasch zu ratifizieren.

„Erst wenn das Individualbeschwerderecht nicht mehr nur auf dem Papier steht, sondern Kindern weltweit die reale Möglichkeit gegeben wird, ihre Rechte einzuklagen, können wir zufrieden sein", sagt Dorothea Schönfeld, Kinderrechts-Expertin der Kindernothilfe. Das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention wurde bereits Ende 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedet und inzwischen von 22 Staaten unterschrieben. „Dies ist ein wichtiges Signal, aber noch ist der Vertrag nicht in Kraft getreten", betont Dorothea Schönfeld. „Erst wenn mindestens zehn Regierungen den UN-Vertrag auch in ihren Heimatländern durch die notwendigen Gesetzgebungs-Instanzen gebracht und schließlich ratifiziert haben, können Kinderrechte endlich weltweit Realität werden."

Seit mehr als zehn Jahren setzt sich die Kindernothilfe zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen für die Einklagbarkeit der Kinderrechte auf UN-Ebene und für die Einrichtung eines Individualbeschwerderechts für Mädchen und Jungen ein. Mit dem Beschwerderecht können sich Kinder dann bei Kinderrechtsverletzungen an die Vereinten Nationen wenden, wenn nationale Rechtswege ausgeschöpft sind. Auf dem von den Kinderrechtsorganisationen und Ländervertretungen (u. a. Deutschlands, Sloweniens, Spaniens und Finnlands) organisierten Empfang wird die Kampagne zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls am Abend des 20. Juni offiziell eröffnet. Ziel der Kampagne ist es, mindestens zehn Staaten dafür zu gewinnen, den Vertrag bis Februar 2013 zu ratifizieren.

Dass Menschenrechtsverträge durchaus Wirkung haben, zeigt die Frauenrechts-konvention. Sie bezieht das Instrument der Individualbeschwerde längst mit ein. Die entsprechenden UN-Ausschüsse können bei Rechtsverletzungen quasi-gerichtliche Entscheidung fällen und somit die Staaten zur Wiedergutmachung und zu Änderungen von Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte auffordern. „Das wollen wir nun endlich auch für Kinder erreichen", so Dorothea Schönfeld.

Kontakt:
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E-Mail: christian.herrmanny@knh.de
Tel. 0203.7789-242; mobil: 0178.2329667


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