Kindesschutz

Kinder vor Missbrauch und Misshandlung schützen

Der Missbrauch und die Misshandlung von Kindern ist ein Thema, das auch die Entwicklungs-zusammenarbeit (EZ) und damit die Kindernothilfe betrifft. Laut Angaben der Weltgesundheits-organisation (WHO) werden zehn Prozent aller Jungen und 20 Prozent aller Mädchen weltweit Opfer sexualisierter Gewalt oder Missbrauchs. Behinderte Kinder sind zweimal so häufig betroffen wie nicht behinderte. Die Dunkelziffer ist sehr hoch. Viele Fälle gelangen nicht oder erst sehr spät in die Öffentlichkeit. Die Betroffenen fühlen sich vielfach selbst schuldig und schämen sich, über den Missbrauch zu reden.

RuandazoomKinder brauchen schützende Hände.
Foto: Krämer
Seit einigen Jahren bemüht sich die Kindernothilfe verstärkt, Kinder und Jugendliche in den Projekten vor Missbrauch und Misshandlung zu schützen. Bestandteil der Verträge mit den Partner im Ausland ist ein so genannter Verhaltenskodex, der von allen Mitarbeitenden in den Projekten unterschrieben werden muss. Auch der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO), dem die Kindernothilfe angehört, hat 2007 damit begonnen, sich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass eine große Anzahl der Menschen, die im Rahmen der deutschen EZ gefördert und unterstützt werden, Kinder sind. Die Kindernothilfe war von Beginn an dieser Diskussion beteiligt und hat aktiv mitgewirkt, als es darum ging, das Thema Kindesschutz in die Mitgliedsorganisationen von VENRO und darüber hinaus in die jeweiligen Partnerstrukturen im Ausland hineinzutragen.

Im Dezember 2009 verabschiedete die Mitgliederversammlung von VENRO einen Kodex: „VENRO-Kodex zu Kinderrechten: Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammen-
arbeit und Humanitären Hilfe". Die Mitglieder verpflichten sich u.a. dazu, geeignete Instrumente zu entwickeln. Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten gehören dazu und spezielle Maßnahmen im Bereich der Prävention. Es muss bereits bei der Einstellung von Personal darauf geachtet werden, dass das Thema Kindesschutz angesprochen wird. Diejenigen, die mit Kindern arbeiten, müssen klare Verhaltensregeln im Umgang mit ihnen beachten. Kommt es zu einem Missbrauchsfall, muss dieser aufgeklärt, die Täter strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt werden. Die betroffenen Kinder brauchen eine entsprechende psychosoziale Hilfe. Generell ist wichtig, dass Kinder in ihren Rechten gestärkt werden. Dazu gehört u.a., dass sie ihre Rechte kennen.

Die Kindernothilfe will in Zukunft in Zusammenarbeit mit den Partnern in Asien, Lateinamerika, Afrika und Osteuropa noch mehr für das Thema sensibilisieren, aufklären und entsprechende Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen schaffen. Schulungen gehören ebenso dazu wie die Ausarbeitung einer eigenen Kinderschutz-Policy. Zudem engagiert sich die Kindernothilfe in den Kindesschutz-Bündnissen Ecpat und Keeping Children Safe.

Der VENRO-Kodex zum Download (PDF)

Die Selbstverpflichtungs-Richtlinien der Kindernothilfe

Verhaltenskodex der Kindernothilfe, der Bestandteil aller Partnerverträge ist

Kontakt:
Antje Weber,
Tel.: +49 203 7789-180
Antje.Weber@KNH.de

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