Die Kindernothilfe ist Mitglied im Deutschen Forum Kinderarbeit. Darin haben sich im Jahr 2000 sechs Organisationen zusammen geschlossen. Sie setzten sich gemeinsam für eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderarbeit und für die Durchsetzung der Rechte arbeitender Kinder ein.
Kinderarbeit gehört zum Alltag in den Minen der bolivianischen Stadt Potosi´. Foto: Kindernothilfe
Die Kinderarbeit gibt es nicht
Rund 317 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von fünf und 17 Jahren sind erwerbstätig. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) bezeichnet 217 Millionen von ihnen als Kinderarbeiter. 126 Millionen dieser Kinder und Jugendlichen schuften unter besonders schlimmen Bedingungen. Die Kinderarbeit gibt es also nicht. Denn Formen und Ursachen von Kinderarbeit sind sehr unterschiedlich.
Das Forum Kinderarbeit kritisiert, dass der neue Bericht der IAO vom Juni 2006 nur ansatzweise ein differenzierendes Bild von Kinderarbeit zeichnet: „Kinderarbeit ist nicht gleich Kinderarbeit. Diesem Umstand trägt die IAO nicht ausreichend Rechnung. Zwar finden sich immer wieder differenzierende Hinweise, sie werden aber in zusammenfassenden Aussagen nicht aufgegriffen.“
Zur Debatte über Kinderarbeit des Forums Kinderarbeit, dem die Kindernothilfe angehört lesen Sie mehr im Positionspapier zu Kinderarbeit.
Teilnehmer des Global March auf den Philippinen. Foto: Martin Buchholz
Kindernothilfe beteiligte sich am Global March
Ein Höhepunkt des Kindernothilfe-Engagements gegen die Kinderarbeit war der Global March. Am 17. Juni 1999 nahmen in Genf 174 Mitgliedsländer der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) das neue “Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit” an. Die Kindernothilfe hat mit großem Engagement den Beratungs- und Entscheidungsprozess der neuen Konvention begleitet. Vorausgegangen war die weltweite Kampagne "Global March Against Child Labour", an der sich betroffene Kinder, eine breite Öffentlichkeit, Gewerkschaften und viele Organisationen, darunter auch die Kindernothilfe, beteiligten.
Die neue Konvention (IAO Nr. 182) sieht vor, dass die Länder, die sie ratifizieren, aktiv vorgehen müssen gegen
Darüber hinaus verpflichten sie sich, den betroffenen Mädchen und Jungen unverzüglich den freien Zugang zur Grundbildung und beruflichen Bildungsprogramm zu ermöglichen und gegebenenfalls bereitzustellen. Um Rechenschaft über die Entwicklungen zu geben, müssen alle Unterzeichnerstaaten periodisch Berichte über die Situation und die Aktionen ihrer Regierung vorlegen.
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