Steuerliche Vorteile

Tue Gutes und spare Steuern

Die Kindernothilfe-Stiftung ist gemeinnützig und mildtätig und genießt deshalb viele Steuervergünstigungen. So ist sie beispielsweise von der Körperschaft-, Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit. Das gestiftete Vermögen geht also ohne Abzüge in die Stiftung und wird dort auch später nicht durch Steuern geschmälert.

Jungen aus IndienzoomFoto: Ralf Krämer

Am 21. September 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen - insbesondere im steuerlichen Bereich - deutlich verbessern.

Das bedeutet für Stifter:

Ebenso entfällt der zeitlich begrenzte Vor- und Rücktrag bei Großspenden; stattdessen wird ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt. Deshalb bringt es ab 2008 keine steuerlichen Vorteile mehr, Spenden vom Verein Kindernothilfe auf die Kindernothilfe-Stiftung umzuleiten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir, um Kosten zu sparen, solche Umleitungen ab dem 1.1.2008 nicht mehr durchführen werden.

Ausführliche Informationen und Beispielrechnungen finden Sie hier.


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