Die Kinderrechte

Kinderrechte:
Vom Objekt zum Subjekt

Am 20. November 1989 wurde die Konvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. Rekordverdächtig ist die Anzahl der Staaten, die das völkerrechtliche Dokument ratifiziert haben und sich damit verpflichten, es in ihrem Land umzusetzen: 193 Staaten außer USA und Somalia. Die Kindernothilfe und ihre Partner orientieren ihr Handeln an den Menschenrechtsverträgen und vor allem an der Kinderrechtskonvention. Sie sehen darin den gemeinsamen Auftrag, Armut zu bekämpfen, Kinder zu schützen, zu fördern und zu beteiligen.

14052_270x193_1083x778_178x21zoomMädchen in Ecuador. Foto:Jürgen Schübelin

Vom Objekt zum Subjekt
Das Besondere an der Kinderrechtskonvention ist, dass persönliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus der Sicht von Minderjährigen in einem internationalen Vertrag in 54 Artikeln zusammengefasst sind. Man kann diese Artikel in drei Gruppen einteilen:

- Schutzrechte
- Förderrechte
- Beteiligungsrechte.

Bei den Schutzrechten geht es um Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. Förderrechte sprechen die Themen Gesundheit, Bildung und Freizeit an. Mit der Konvention insgesamt ist eine Änderung der Haltung von Erwachsenen gegenüber Kindern bzw. vom Staat gegenüber jungen Menschen verbunden. Die Konvention enthält in der dritten Gruppe Rechte, die die Subjektstellung des Kindes betonen, wie Mitwirkungs- Anhörungs- und Beteiligungsrechte.

Über allem steht der Grundsatz aus Artikel 3, der das Wohl des Kindes „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden..., vorrangig zu berücksichtigen ist."

Miriam CundurizoomMiryam Cunduri. Foto: Jürgen Schübelin Recht und Realität
Eine Milliarde Mädchen und Jungen weltweit leben in Armut. Mehr als 171 Millionen werden ausgebeutet, über 200.000 in Kriegen und Konflikten eingesetzt. Berichte über Kinderrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung, überall auf der Welt, auch bei uns. Das, obwohl sich die Staaten verpflichtet haben, die Rechte der Kinder umzusetzen.

Miryam Cunduri, ein Mädchen aus einem von der Kindernothilfe in Ecuador geförderten Projekt äußerte sich auf dem Weltkindergipfel 2002 skeptisch: „Politiker lassen sich gerne mit Kindern sehen, aber sie tun nicht wirklich was für uns." Miryam bringt es auf den Punkt: Kinderrechte und ihre Realisierung stehen auf der politischen Agenda - national und international - nicht an oberster Stelle.

Kinderrecht: Staaten müssen handeln
Staaten müssen regelmäßig berichten, ob und wie sie die Kinderrechtskonvention umsetzen. Alle fünf Jahre wird der Bericht fällig und muss dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf vorgelegt werden. Diesem international besetzten Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten an. Sie prüfen diese Berichte gründlich, hören Kinder und Jugendliche sowie Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen dazu und verfassen nach einem mündlichen Austausch mit den Staatenvertretern eine Stellungnahme. Darin werden kritische Punkte und Defizite aufgegriffen. Der Staat wird ermahnt, schnellstmöglich Handlungsschritte einzuleiten, zum Beispiel neue Gesetze auf den Weg zu bringen.

Mehr Spielraum hat das UN-Gremium nicht zur Durchsetzung der Konvention. Das Verfahren ist - wie der Ausschuss immer sagt - auf einen positiven Dialog angelegt. Die Kindernothilfe, ihre Partner und andere Organisationen fordern seit längerem die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, sich direkt bei dem Ausschuss zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden. Andere Menschenrechtsverträge verfügen bereits über das so genannte Individualbeschwerderecht. Es würde mehr Druck auf die Staaten ausüben, die Partizipationsrechte von jungen Menschen ernst nehmen und Kinder als Inhaber von Rechten mehr anerkennen.

Grafik Kinderrechte-KonventionzoomGrafik: die Kinderrechts-Konvention. Quelle: National Coalition Fortschritte
Seit 1989 wurde die Kinderrechtskonvention in mehrfacher Hinsicht verbessert. Es gibt zwei Zusatzprotokolle. Sie ergänzen die Konvention und schließen Lücken. So zum Thema Kinder und ihre Beteiligung in bewaffneten Konflikten. Es ist seit 2002 verboten, dass Regierungen und bewaffnete Gruppierungen, Kinder unter 18 Jahren in Kriegen einsetzen. Die zweite Ergänzung bezieht sich auf die Themen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie. Hier geht es um verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung der Straftaten.

Auf UN-Ebene wurden mehrere Sonderberichterstatter eingesetzt, wie zum Beispiel für Kindersoldaten. Ihnen kommt eine wichtige Funktion zu. Sie reisen in betroffene Länder, geben Empfehlungen an die Staaten und tragen durch Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, dass auf Kinderrechtsverletzungen aufmerksam gemacht wird. Für die Arbeit des UN-Menschenrechtsrates liefern sie zudem wichtige Informationen. Die Kindernothilfe unterstützt eine weltweite Initiative für einen weiteren Sonderberichterstatter zum Thema Gewalt gegen Kinder.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bisher zehn wichtige Interpretationen zu einzelnen Kinderrechten erarbeitet. Sie sind zwar völkerrechtlich nicht verbindlich, haben aber politisches Gewicht. So zum Beispiel zu den Zielen von Bildung, zum Thema HIV/AIDS und zum Thema Gesundheit.

In mehr als 100 Staaten wurden Kinderrechts-Netzwerke gegründet, in denen sich Nichtregierungsorganisationen, Jugendverbände und Organisationen zusammenschließen, bei deren Arbeit Kinder und Jugendliche im Zentrum stehen. Sie tragen mit dazu bei, dass die Kinderrechtskonvention bekannt gemacht wird, sie organisieren Fortbildungen, Veranstaltungen und leisten Lobbyarbeit für Kinderrechte.

Dosenkameras, Junge Journalisten bei SerpafzoomIn Brasilien fotografieren Jugendliche mit Dosenkameras ihre Umgebung und schreiben Texte über Probleme in ihrem Viertel. Foto: Jürgen Schübelin Mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Auch wenn sich die Erkenntnis nur langsam durchsetzt, dass Kinder und Jugendliche ein Recht haben, gehört zu werden und sich an den sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligten, gibt es eine Reihe positiver Entwicklungen, bei uns und weltweit. Rund 400 Kinder- und Jugendparlamente aus Deutschland beteiligten sich von August 2005 bis Januar 2006 an der Erstellung eines Bericht für den Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010". Es fanden drei Workshops statt zu Themen wie Bildung, Armut, Gewalt, internationale Verpflichtungen. Die jungen Menschen formulierten Forderungen an die Politik, die bei der weiteren Umsetzung des Aktionsplans eine wichtige Grundlage sind.

Der Weltkindergipfel 2002 war der Ausgangspunkt für die Erarbeitung von Nationalen Aktionsplänen und gleichzeitig auch Vorbild für die Beteiligung von Jungen und Mädchen. „Mit Kindern machen - und zwar möglichst viel", fordert Dr. Reinald Eichholz, der ehemalige Kinderbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen. Als positives Beispiel auf Landesebene, wie das aussehen könnte, steht Rheinland-Pfalz, wo es gelungen ist, Kinder an der kommunalen Raumplanung zu beteiligen.

Auch in den von der Kindernothilfe unterstützen Projekten und Programmen werden Kinder und Jugendliche zunehmend in Planung und Gestaltung der Projekte einbezogen. Voraussetzung dafür ist, dass die jungen Menschen in ihren Rechten gestärkt werden und lernen, für sie einzutreten.

Uganda 2006zoomSchulkind in Uganda. Foto: Frank Peterschröder Kindernothilfe: Für die Rechte der Kinder
Die Kindernothilfe und ihre Partner orientieren ihr Handeln an den Menschenrechtsverträgen und vor allem an der Kinderrechtskonvention. Sie sehen darin den gemeinsamen Auftrag, Armut zu bekämpfen, Kinder zu schützen, zu fördern und zu beteiligen. Die Projekte und Programme sind vielfältig:

Dies sind nur einige Beispiele. Die Projekte und Programme sind in umfassendere Maßnahmen eingebunden, die die Familien oder ein ganzes Dorf einbeziehen und zur Armutsreduzierung beitragen.

Im Rahmen der Bildungs-, Kampagnen- und Lobbyarbeit setzt sich die Kindernothilfe für die Bekanntmachung der Kinderrechtskonvention ein. In Kampagnen und Bündnissen ist sie aktiv gegen Kinderprostitution, ausbeuterische Kinderarbeit, den Einsatz von Kindern als Soldaten, für einen weltweiten gerechten Handel, den Schuldenerlass der ärmsten Staaten, für mehr Klimaschutz. Die Kindernothilfe versteht sich als Anwältin für die Rechte des Kindes. Ihr Ziel ist es, diese Rechte zu verwirklichen.

Weitere Informationen:

 


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