
Mädchen aus Peru. Foto: Jürgen Schübelin
(Duisburg, 8.12.2008) Die Kindernothilfe weist zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember auf gravierende Mängel bei der Ahndung von Kinderrechtsverletzungen hin. Kinder, die ausgebeutet, missbraucht oder misshandelt werden, können ihr Recht auch 60 Jahre nach Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht bei den Vereinten Nationen einklagen.
Gilbert Onyango von der Kindernothilfe-Partnerorganisation The Cradle vertritt in Kenia missbrauchte und misshandelte Kinder. „Immer wieder lehnen es Behörden ab, solche Fälle zu untersuchen. Dann können wir uns nirgendwo beschweren. Wir brauchen die Individualbeschwerde für Fälle, in denen unsere Justiz versagt", so Onyango.
"Zahlreiche Kinderrechtsverletzungen unterliegen keinerlei Verfolgung"
Obwohl eine UN-Konvention die Kinderrechte genau benennt, fehlen noch immer Instrumente, um deren Verletzung zu ahnden. „Weltweit unterliegen zahlreiche gravierende Kinderrechtsverletzungen keinerlei staatlicher Verfolgung, geschweige denn Wiedergutmachung", so Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe.
Kindernothilfe fordert Individual-Beschwerderecht
Die Kindernothilfe setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, dass auch für die UN-Kinderrechtskonvention ein so genanntes Individual-Beschwerderecht eingeführt wird. Dieses Instrument gibt es mittlerweile für alle wichtigen Menschenrechtsabkommen. „Es ist ein Skandal, das ausgerechnet Kinder diesen Schutz nicht genießen", so Dünnweller.
Verfahren, um Rechte bei den Vereinten Nationen einzufordern
Ein Individual-Beschwerderecht ermöglicht es einzelnen Personen oder deren gesetzlichen Vertretern, sich an die Vereinten Nationen zu wenden und ihre Rechte einzufordern. Im Falle einer solchen Beschwerde würde der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf eine umfassende Untersuchung einleiten und Staaten dazu bringen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. „Ein solches Instrument erhöht den Druck auf Staaten und Regierungen, Missstände in ihren Ländern zu bekämpfen", erklärt Dünnweller. 193 Staaten weltweit haben die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet.
Die Kindernothilfe fordert die Bundesregierung auf, sich für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen einzusetzen. Diese soll eine Einführung des Individualbeschwerde-Rechts vorbereiten.
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