
Comic: J.R. Dünnweller
(Duisburg, 20. Februar 2009) Die Kritik der Kindernothilfe am Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland hat beim UN-Menschenrechtsrat Gehör gefunden. Das Gremium nahm den Hinweis zu Defiziten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf und empfiehlt der Bundesregierung, diese auszuräumen. Das ist das Ergebnis einer Anhörung vor dem Menschenrechrat in Genf.
Am 2. Februar hatten Vertreter der Regierung dem Gremium Rede und Antwort gestanden. Im Vorfeld erstellten die Bundesregierung ihren Staatenbericht und zivilgesellschaftliche Akteure - unter anderen das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Forum Menschenrechte - Parallelberichte. „Wer die Berichte miteinander vergleicht, könnte meinen, dass von zwei unterschiedlichen Ländern die Rede ist", kommentierte das Forum Menschenrechte, dem auch die Kindernothilfe angehört . Das Forum Menschenrechte zeigte sich insbesondere enttäuscht, dass es der Bundesregierung nicht möglich war, selbstkritisch auf die Schwachpunkte der deutschen Politik einzugehen.
Flüchtlingskinder haben in Deutschland nur eingeschränkte Rechte
Ein Hauptkritikpunkt: Die Bundesregierung hatte in ihrem Bericht nicht erwähnt, dass es bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Defizite gibt. Deutschland hatte die Konvention nur unter Vorbehalt ratifiziert. Die Vorbehaltserklärung betrifft den Umgang mit Flüchtlingskindern. Ihnen werden in Deutschland nicht uneingeschränkt alle die Rechte zuerkannt, die in der Kinderrechtskonvention festgelegt sind.
Minderjährige Flüchtlinge können jederzeit abgeschoben werden
„Dieser Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention wurde in dem Bericht an den Menschenrechtsrat erst gar nicht erwähnt. Das ist ein Skandal", so Barbara Dünnweller, Kinderrechts-Expertin der Kindernothilfe. "Er hat fatale Folgen insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland. Sie müssen jederzeit damit rechnen, wieder abgeschoben zu werden. Wir begrüßen die Empfehlung des UN-Menschenrechtsrates und hoffen, dass sich die Bundesregierung der aufgezeigten Defizite annimmt."
Bundesregierung muss bis Juni Stellung nehmen
Bis Juni hat die Regierung Zeit, eine Stellungnahme zu den vom Menschenrechtsrat gegebenen Empfehlungen abzugeben. Sie kann sich verpflichten, die Probleme zu beseitigen - muss es jedoch nicht. Geht die deutsche Regierung die Verpflichtung ein, wird die Umsetzung der Empfehlungen vom Menschenrechtsrat kontrolliert.
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