Kinder als die schutzbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft müssen mit allen verfügbaren Mitteln in der Ausübung ihrer Rechte geschützt werden.
Durch Einführung eines Individualbeschwerde-Verfahrens würde die Kinderrechtskonvention auf die gleiche Ebene mit anderen Menschenrechtsabkommen gehoben, die bereits über ein solches Kontrollverfahren verfügen.
Die Individualbeschwerde ist als Instrument, welches nationale Missstände an die Öffentlichkeit trägt, geeignet, internationalen Druck zu erzeugen, der die Einhaltung der Kinderrechtskonvention absichert.
Es wäre gewährleistet, dass Kinder betreffende Menschenrechtsverletzungen durch einen Ausschuss von Experten geprüft würden, die besondere Sensibilität für diese Sachverhalte mitbringen.
Die Stellung von Kindern als vollberechtigte Inhaber von Rechten würde anerkannt.
Das Verfahren würde im Fall einzelner Menschenrechtsverletzungen die Zuerkennung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung gegen den Staat durch ein internationales Gremium ermöglichen.
Gleichzeitig würde die Behandlung einzelner Fälle durch den Ausschuss für die Rechte des Kindes zu einer detaillierteren Auslegung und einem besseren Verständnis der Kinderrechtskonvention führen.
Auch die „Allgemeinen Bemerkungen" des Ausschusses zu den Staatenberichten würden durch die Berücksichtigung von Einzelfällen ein wirklichkeitsnäheres Bild der Menschenrechtssituation im betreffenden Staat zugrunde legen.
Die Stellung des Ausschusses für die Rechte des Kindes würde durch die erweiterten Handlungsmöglichkeiten und die vermehrte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gestärkt.
Allein die Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde würde eine präventive Kontrolle der Staaten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte bewirken.
Die Staaten würden gedrängt, ihr innerstaatliches Rechtsschutzsystem auszubauen, um es nicht zu einer internationalen Beschwerde kommen zu lassen, womit letztlich die Chancen des Einzelnen auf effektiven Rechtsschutz vergrößert würden.