Stiften durch Vererben
Stifterisches Engagement kann mit einem Testament beginnen oder fortgesetzt werden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Nachlass, oder einen Teil davon, stiften können.
informierenDer Stiftungsfonds ist eine individuelle Art der Hilfe. Als Gründer eines Stiftungsfonds bestimmen Sie, welches Anliegen Ihr Fonds fördert. Das kann eine Region sein, ein Kontinent oder ein bestimmtes Thema – wie etwa Bildung für Kinder in Äthiopien.
Den Namen Ihres Fonds legen Sie ebenfalls selbst fest. Ihren Fonds können Sie etwa nach seinem Zweck benennen, nach einem besonderen Menschen und so sein Andenken wahren oder Ihr gemeinnütziges Engagement mit dem eigenen Familiennamen verbinden.
Innerhalb von wenigen Tagen können Sie Ihren Fonds bei der Kindernothilfe-Stiftung gründen. Dazu wird eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt. In diesem Dokument wird verbindlich festgeschrieben:
• Förderzweck
• Name des Stiftungsfonds
• Höhe des Gründungskapitals
Nicht nur Privatpersonen, auch Vereine, Schulen, Gruppen, Kirchengemeinden oder Unternehmen können ihren eigenen Stiftungsfonds ins Leben rufen und sich dauerhaft gemeinsam für den guten Zweck stark machen.
Ihren Stiftungsfonds können Sie jederzeit aufstocken. Bei Geburtstagen, Taufen oder Jubiläen können Sie um Einzahlungen in Ihren Fonds bitten und so nicht nur Mitstreiter, sondern auch Stiftungsmittel gewinnen.
Rechtlich gesehen sind Stiftungsfonds zweckgebundene Zustiftungen in das Stiftungsvermögen der Kindernothilfe-Stiftung. Ihr Stiftungsfonds wird jedoch separat verwaltet. So haben Sie stets einen Überblick über den Umfang Ihrer Hilfe.
Wie eine Spende ist auch Stiften steuerlich attraktiv. Der Gesetzgeber fördert gemeinnütziges Engagement mit Steuererleichterungen. Für Ihre Zustiftung erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Der Staat belohnt Ihr Engagement!
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