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Wahrung der Kinderrechte: Die Kindernothilfe ist Teil eines starken Netzwerks

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Kinderrechte sind Menschenrechte. Aber wer ist für die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention verantwortlich? Neben offiziellen Instanzen engagiert sich auch die National Coalition für die Wahrung der Kinderrechte. Die Kindernothilfe ist Mitglied des deutschen Netzwerks.
Weltweit engagiert sich eine Vielzahl von Netzwerken und Bündnissen für die Wahrung von Kinderrechten. Neben dem Engagement in der National Coalition Deutschland ist die Kindernothilfe auch Teil der Bündnisse Ecpat und Keep Children Safe sowie der Globalen Bildungskampagne.
In der Netzwerkarbeit sind Kinderrechte eine wichtige, aber nicht die einzige Säule im Engagement der Kindernothilfe. Erfahren Sie mehr über unsere Mitgliedschaften in Bündnissen und Zusammenschlüssen.
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Umsetzung von Kinderrechten – Wie ist der Stand?
Mit Ausnahme der USA haben alle Staaten die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 unterzeichnet. Damit sind die Rechte von etwa zwei Milliarden Kindern weltweit festgelegt. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) gilt damit als eines der erfolgreichsten Dokumente für die Wahrung von Menschenrechten.
Der Stand der Umsetzung kommt in den beteiligten Ländern allerdings unterschiedlich voran. Trotz der mit der Konvention geregelten rechtlichen Vereinbarung bleiben Verletzungen der Kinderrechte oft ohne rechtliche Folgen für die Beteiligten. Auch das Recht auf Beteiligung der Kinder in sie betreffenden Angelegenheiten wird nach wie vor nicht überall konsequent umgesetzt. Trotz vieler Fortschritte fehlen immer noch Millionen Mädchen und Jungen weltweit die nötigen Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen.
In unserer Arbeit in den Projekten der Kindernothilfe stellen wir immer wieder fest, dass die Kinderrechte noch nicht in den Köpfen aller politischen und zivilgesellschaftlichen Instanzen angekommen und verankert sind. Neben diesem fehlenden Bewusstsein ist allerdings auch die Verbreitung unter den Rechteträgern selbst noch nicht flächendeckend. Viele Kinder wissen wenig oder nichts über ihre Rechte. In Schulungen für Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe versucht die Kindernothilfe, diese Lücke zu schließen.
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National Coalitions

Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes alle fünf Jahre einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Kinderrechte vorlegen. Zusätzlich werden vom Ausschuss auch sogenannte „National Coalitions“ gehört. In diesen schließen sich Kinderrechtsorganisationen eines Landes zusammen und setzen sich gemeinsam für die Wahrung der Kinderrechte ein.
In der National Coalition Deutschland haben sich etwa 120 dieser Organisationen zusammengeschlossen - darunter auch die Kindernothilfe. Aufgabe des Netzwerks ist es, Schwachstellen und Handlungsbedarfe hinsichtlich der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu identifizieren.
Den Verantwortungsträgerinnen und -trägern in Bund, Ländern und Gemeinden verdeutlicht sie immer wieder, welche Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention entstehen und welche Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Kinderrechte zu verwirklichen. In diesem Kontext werden sowohl Fortschritte als auch Rückschritte analysiert. Im Berichtsverfahren für den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes erstellt die National Coalition Deutschland turnusgemäß alle fünf Jahre den Ergänzenden Bericht der Zivilgesellschaft.
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Das Individualbeschwerderecht vor dem UN-Ausschuss

Neben dem Engagement von Netzwerken und Bündnissen gibt es seit einigen Jahren einen verbindlichen Weg, der die Wahrung der Kinderrechte stärken soll. Am 19. Dezember 2011 wurde die UN-Kinderrechtskonvention um ein drittes Zusatzprotokoll erweitert. Es räumt Kindern weltweit das Recht auf ein sogenanntes Individualbeschwerdeverfahren ein. Jungen und Mädchen haben damit die Möglichkeit, sich beim Ausschuss für die Rechte des Kindes bei Verletzung von in der UN-Konvention festgehaltenen Rechten zu beschweren. Deutschland hat sich bereits 2013 als dritter Staat überhaupt zur Umsetzung verpflichtet.
Das Individualbeschwerderecht ist die letzte Instanz bei der Verletzung von Kinderrechten. Die Hürden für die Einleitung eines solchen Verfahrens vor dem UN-Ausschuss in Genf sind hoch. Bevor sich Kinder an die Vereinten Nationen wenden können, muss zuerst der nationale Rechtsweg ausgeschöpft werden. In Deutschland wäre dieser Rechtsweg mit einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschlossen.
Eingehende Beschwerden werden vom zuständigen Ausschuss zunächst auf ihre Zulässigkeit geprüft. Wird dem stattgegeben, muss der beteiligte Staat zunächst eine Stellungnahme abgeben. Auch das Kind, das die Beschwerde eingereicht hat, wird an diesem Punkt angehört.
Liegt nach Einschätzung des Ausschusses eine Kinderrechtsverletzung vor, wird der Staat aufgefordert, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese müssen schriftlich dokumentiert werden. Anders als etwa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind die Entscheidungen des UN-Ausschusses für die Staaten allerdings nicht rechtlich bindend.
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