Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Die Vorteile des Stiftens

Durch das Zustiften in eine Stiftung oder als Gründer einer eigenen Stiftung bei der Kindernothilfe-Stiftung entscheiden Sie sich für eine kontinuierliche Hilfe für Kinder in Not. Jede Zuwendung fließt in den Vermögensstock und durch die erwirtschafteten Zinsen wird das zur Verfügung stehende Kapital vergrößert. Dieses Kapital wird für die Finanzierung und Aufrechterhaltung der verschiedenen Förderprojekte eingesetzt. Das bedeutet konkret, dass auch in Zukunft zum Beispiel Kinder in armen Regionen einen Zugang zu Bildung erhalten oder die Versorgung durch sauberes Trinkwasser gewährleistet bleibt. Dank einer Stiftung wird eine planbare Hilfe ermöglicht, um auch langfristig wirksam zu sein. Werden Sie ein Teil der Gemeinschaft der Engagierten, die sich für einen wohltätigen Zweck einsetzen, der auch nachhaltig wirkt. Darin besteht auch der wesentliche Unterschied gegenüber einer Spende. Spenden werden zeitnah eingesetzt, um Not zu lindern, jedoch für einen begrenzten Zeitraum. Seit der Gründung der Kindernothilfe-Stiftung 1999 ist das Kinderhilfswerk unabhängiger von den Schwankungen durch Spendengelder.

Die Erträge aus Zustiftungen kommen Projekten und Arbeitsbereichen der Kindernothilfe zugute, die aufgrund von nicht ausreichend eingegangenen Spenden dringend Finanzmittel benötigen. Zusätzlich sind Kinder auf die Erträge der Zustiftungen angewiesen, wenn keine Paten gefunden werden konnten.

Unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung sind die Möglichkeiten einer Zustiftung und zum Gründen einer eigenen Stiftung sehr vielfältig. Auf unserer Übersichtsseite zu den verschiedenen Stiftungsmöglichkeiten  erfahren Sie mehr über die verschiedenen Stiftungsarten. Dazu gehören auch Themenfonds, die bestimmte Themenschwerpunkte gliedern und dadurch eine konkrete Unterstützung ermöglichen. Unsere Themenfonds setzen sich für die Förderung von Mädchen und Frauen, Bildung und Berufsausbildung, Kinder in besonders schwierigen Lebenslagen sowie Umweltschutz und Nothilfe ein. Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Zustiftung oder eine andere Stiftungsmöglichkeit entscheiden: Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie Kinder in Not unterstützen möchten. Wir beraten Sie gerne, kümmern uns um sämtliche Verwaltungsaufgaben und halten den bürokratischen Aufwand für Sie so gering wie möglich.

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Eine ethische Kapitalanlage und nebenbei Steuern sparen

Durch Ihre Zustiftung setzen Sie sich ganz bewusst für den wohltätigen Zweck ein und leisten einen wertvollen Beitrag, indem Sie den Projekten der Kindernothilfe-Stiftung Ihre finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Es ist ein schönes Gefühl, genau zu wissen, wofür das Kapital eingesetzt wird.
Wenn Sie eine Zustiftung leisten oder eine Stiftung gründen, werden Sie zudem mit Steuervorteilen belohnt. Sie erhalten von uns für jede Zustiftung eine Zuwendungsbestätigung. Ihr stifterisches Engagement können Sie als Privatperson bis zu einer Million Euro steuermindernd in der Steuererklärung geltend machen. Sie haben die Wahl, ob diese Summe im ersten Jahr oder verteilt auf zehn Jahre in Abzug gebracht wird. Dieser Vorteil gilt sowohl für die Erstausstattung einer Stiftung als auch für Zustiftungen in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung. Als Ehepaar ist es möglich, eine Million Euro pro Ehepartner einzutragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Vererbtes Vermögen kann von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn Sie es einem gemeinnützigen Zweck wie der Kindernothilfe-Stiftung innerhalb von 24 Monaten zukommen lassen. Anders als bei einer Kapitalanlage bei einer Bank sind Sie bei uns nicht von eventuellen Niedrigzinsen betroffen. Diese sogenannten Negativzinsen erheben Banken, wenn der Leitzins der Europäischen Zentralbank niedrig ist.

Neben Privatpersonen und juristischen Personen können auch Unternehmen sowie Vereine oder Verbände stiften. Unternehmen haben die Option, jährlich vier Promille der gesamten Umsätze und der im gesamten Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam zu spenden oder zu stiften.
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Häufig gestellte Fragen zu den Vorteilen des Stiftens

Welche Vorteile ergeben sich durch das Zustiften?

Eine Zustiftung für die Kindernothilfe-Stiftung bedeutet eine sinnvolle Investition, die einem humanitären Zweck dient. Jede Zustiftung fließt in den Vermögensstock der jeweiligen Stiftung. Das aus den Zinsen erwirtschaftete Kapital fließt nach Wunsch zielgerichtet in die verschiedenen Stiftungsangebote und deren Projekte. Stiftung schafft Planbarkeit und versteht sich als nachhaltige Investition, um Kindern in Not zu helfen.

Wer kann zustiften?

Zustiften können Privatpersonen, juristische Personen wie Unternehmen, Verbände oder auch ein Verein.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Zustiftung?

  • Ab der ersten Zuwendung in einen Vermögensstock einer Stiftung können Zustiftungen bis zu einer Million Euro in einem Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag.
  • Für Unternehmer gilt: Vier Promille der Summe der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter und der gesamten Umsätze des Jahres können steuerlich wirksam gespendet oder gestiftet werden.
  • Anders als bei Banken werden in Niedrigzinszeiten keine Negativzinsen verlangt.
  • Als gemeinnützige Organisation ist die Kindernothilfe-Stiftung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Die Erbschaftsteuer wird nicht erhoben, wenn vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten gestiftet wird.

Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gern!