Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Mit einer Zustiftung in Themenfonds für einen bestimmten Zweck stiften

Bildung, gesunde Ernährung, Schutz vor Gewalt und ein starkes Umfeld sind genau die Bedürfnisse, die Kinder in Not benötigen. Die Themenfonds der Kindernothilfe-Stiftung befassen sich konkret mit diesen Angelegenheiten. Wir stellen Ihnen auf dieser Übersichtsseite jeden einzelnen Themenfonds vor. Vielleicht entdecken Sie einen oder mehrere Themenfonds, die Ihnen am Herzen liegen. Jede einzelne Zustiftung fließt in das entsprechende Kapital des jeweiligen Themenfonds. Sie haben daher die Garantie, dass die Erträge Ihrer Zuwendung nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Gelder besser planbar sind und daher auch mittel- bis langfristig helfen können. Das ist besonders bei Projektarbeiten wichtig, da sie über einen langen Zeitraum wirken und daher einen langen Atem brauchen. Dadurch unterscheidet sich das Zustiften deutlich gegenüber Spenden, die zeitnah eingesetzt werden. Auf unserer Übersichtsseite zur Zustiftung erhalten Sie mehr Informationen über das nicht themenbezogene Zustiften.

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So einfach ist das  Zustiften in einen Themenfonds

Möchten Sie eine Zustifterin oder ein Zustifter in einen Themenfonds werden? Dieser Schritt ist schnell und einfach realisierbar. Ihr Stiftungsbeitrag ist frei wählbar und es können alle Privatpersonen, juristische Personen wie Unternehmen, Verbände oder ein Verein in einen Themenfonds einzahlen. Geben Sie bei einer Überweisung als Verwendungszweck zuerst „Zustiftung” und dann den Themenfonds an, den Sie unterstützen möchten. Neben Geldbeträgen ist es auch möglich, Aktien, Immobilien und Wertpapiere zu stiften. Wir sind Ihnen für jede Zustiftung sehr dankbar!

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Bankverbindung für die Kindernothilfe-Stiftung

Beachten Sie bitte, dass die Kindernothilfe-Stiftung ein eigenes Konto hat:

Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
IBAN: DE46 3506 0190 0000 2233 44
BIC: GENODED1DKD

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Testamentsspende: Über den Tod hinaus Gutes tun

Viele Menschen möchten ihr Vermögen auch nach dem eigenen Tod einem guten Zweck widmen. Daher entscheiden sie sich für eine Testamentsspende. Es ist eine Entscheidung für die Barmherzigkeit, Kindern in Not auch nach dem eigenen Tod ihre Unterstützung zukommen zu lassen. Ein berühmtes Zitat des ehemaligen Vorsitzenden der Kindernothilfe-Stiftung, des 2020 verstorbenen Norbert Blüm, lautet, dass „der beste Grabstein im Herzen von anderen Menschen ist”. Die Kindernothilfe-Stiftung berät Sie vom ersten Gedanken bis zur Testamentsspende vollumfänglich bei der Umsetzung dieses besonderen Wunsches. Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich. Dazu beantworten unsere FAQ die wichtigsten Fragen rund um das Testament und die Testamentsspende.

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Steuervorteile bei einer Zustiftung in einen Themenfonds

Bei jeder Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Wir stellen Ihnen jeweils zum Jahresbeginn eine Spendenbescheinigung für das vergangene Jahr aus, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Ihr Engagement als Zustifterin oder Zustifter wird mit attraktiven Steuervorteilen belohnt. So werden Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht. Auch haben Sie als Unternehmer die Möglichkeit, vier Promille der Summe der gesamten Umsätze sowie der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam zu spenden oder zu stiften. Bei einer Spende an die Stiftung fließt das Geld dann nicht in den Vermögensstock, sondern geht direkt in die Projektarbeit. Bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie durch Spenden an die Stiftung absetzen. Bei einem vererbten Vermögen ist der Zeitraum entscheidend. Innerhalb von 24 Monaten werden Sie bei einer Zustiftung an eine gemeinnützige Organisation wie die Kindernothilfe-Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit und sie wird zurückerstattet. Mehr Informationen über steuerliche und weitere Vorteile einer Zustiftung erhalten Sie in unserer Rubrik Vorteile des Stiftens.

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Die 5 Themenfonds der Kindernothilfe-Stiftung

Im Folgenden möchten wir eine Übersicht über alle fünf Themenfonds geben und sie Ihnen näher vorstellen. Durch Ihre Zustiftung bestimmen Sie mit, welcher Projektschwerpunkt dank Ihrer Unterstützung gefördert wird.
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Themenfonds: Nothilfe

Bei unvorhersehbaren Krisenfällen wie einer Pandemie, Naturkatastrophen oder Kriegen sind die ersten Stunden und Tage nach dem Eintritt des Ereignisses entscheidend. Durch eine Zustiftung in den Themenfonds Nothilfe helfen Sie uns, so schnell wie möglich vor Ort zu sein.
Die Kindernothilfe setzt diese finanziellen Mittel unbürokratisch ein und ist dadurch in der Lage, Menschenleben zu retten und zu schützen. Die Mittel aus diesem Fonds fließen ausschließlich in unsere humanitäre Hilfe. Ihre Zustiftung in den Themenfonds Nothilfe erhöht unsere Flexibilität und sichert bei einem eintretenden Notfall Nahrungsmittel, medizinische Unterstützung und weitere Soforthilfemaßnahmen.

Themenfonds: Mädchen- und Frauenförderung

Dieser Fonds setzt sich für die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Mädchen und jungen Frauen ein, die es in vielen Ländern der Welt besonders schwer haben. Diskriminierung und Gewaltanwendung sowie fehlende Akzeptanz in der Gesellschaft ist eine hohe Mauer, die es zu überwinden gilt. Unser Erfolgsmodell ist der Selbsthilfegruppen-Ansatz, der jährlich tausenden Frauen zu einer unabhängigen Zukunft verhilft und minderjährigen Mädchen eine Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnet. Zum Beispiel konnten 2021 in Ruanda 560 Frauen ihr eigenes Geschäft starten. Das gewonnene Einkommen ermöglicht es ihnen, sich und ihre Kinder zu versorgen.

Themenfonds: Bildung

Bildung ist ein entscheidender Faktor, um der Armut zu entkommen und ihr dauerhaft entgegenzuwirken. Denn der Zugang zu einer Schul- und Berufsausbildung bedeutet für viele Kinder und junge Erwachsene eine echte Perspektive und damit einen großen Schritt in eine bessere Zukunft. Mit einer Zustiftung in den Themenfonds Bildung fördern Sie genau die Projekte, die ihren Schwerpunkt in diesem Bereich haben. Zum Beispiel wurde 2021 in einem Projekt in Uganda 480 Jugendlichen eine Berufsausbildung ermöglicht und fast alle von ihnen haben nun ein stabiles Einkommen. Bildung dient ebenfalls dazu, Wissen zu vermitteln. So gaben Trainees in diesem Projekt 240 Jugendlichen ihr Know-how über Landwirtschaft weiter.

Themenfonds: Kinder in besonders schwierigen Lebenslagen

Dieser Fonds fördert ausschließlich Projekte, die besonders bedrohte Kinder schützen. Es werden Straßenkinder in Großstädten und Brennpunktregionen, Aidswaisen oder Opfer sexueller Gewalt sowie ausbeuterischer Kinderarbeit unterstützt. Das Geld aus dem Themenfonds floss 2021 zum Beispiel in ein Projekt in Indien, das Kinder mit Behinderungen betreut. Menschen mit Behinderungen haben es sehr schwer in der indischen Gesellschaft und Kinder werden sogar aus Scham von ihren Eltern versteckt. Das Geld wird dafür verwendet, dass sich Therapeuten, Betreuer und Sozialarbeiter um die Mädchen und Jungen kümmern, ihnen einen Zugang zu Bildung ermöglichen und damit zur Rehabilitation verhelfen.

Themenfonds: Umweltschutz ist Kinderrecht

Der Klimawandel ist allgegenwärtig und trifft Menschen in entwicklungsschwachen Regionen besonders hart. Häufig sehen sie sich dazu gezwungen, ihr Land zu verlassen. Sei es durch die Zerstörung ihrer Heimat durch eine Naturkatastrophe, durch den Klimawandel, der ihr Land unbrauchbar für den Ackerbau werden lässt, oder auch durch eine von Menschen verursachte Umweltkatastrophe. Der Themenfonds Umweltschutz setzt sich dafür ein, dass Familien ihre landwirtschaftlichen Traditionen mit modernem Wissen verknüpfen. Das bedeutet, dass Ressourcen effektiver genutzt und gleichzeitig geschont werden, um die Erträge zu steigern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Aufklärung der Bevölkerung darüber, welchen Schaden zum Beispiel herumliegender Müll in der Natur anrichtet.

Unsere Zustifter in Themenfonds und ihre Geschichten

Es gibt viele Gründe, die Kindernothilfe-Stiftung zu unterstützen. Über allem steht das gemeine Ziel, Kindern in Not zu helfen. Viele hilfsbereite Menschen haben sich bereits für diesen Schritt entschieden. Wir sind für ihre Unterstützung sehr dankbar. Sabine Hermann und Achim Mescher haben eigene Stiftungen gegründet und fördern gezielt Projekte in Ecuador und Ruanda.
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Sabine Herrmann

Als Inspiration für Sabine Hermanns Stiftung diente ihr Vater, der sich für benachteiligte Kinder eingesetzt hat. Nach dem Tod ihres Vaters stellte sie sich die Frage: „Für welchen Sinn und Zweck willst du die Mittel und Möglichkeiten, die du im Leben hast, einsetzen – und wie entfalten sie für dich und deine Mitmenschen den größtmöglichen Wert?” Nachdem sie sich darüber informiert hatte, wie ein eigener Stiftungsfonds gegründet wird, entschied sie sich bewusst für diesen Schritt. Gegenüber einer Spende sah sie den großen Vorteil, dass das Geld angelegt wird und dauerhaft etwas Gutes bewirken kann. Dabei blickt sie vor allem auch in die Zukunft, weil es ihr Wunsch ist, dass ihre Kinder den Stiftungsfonds übernehmen.
Durch die Mittel des Fonds unterstützt sie ein Straßenkinderprojekt in Ecuador. Es gibt Kindern eine Schulausbildung, was zuvor nicht möglich gewesen ist. Durch ihren Besuch im lateinamerikanischen Land konnte sie hautnah miterleben, dass selbst kleine Aufwendungen einen Unterschied machen. Mit dem vorhandenen Kapital werden zum Beispiel Tanz- und Musikkurse für Jugendliche, Nachhilfeunterricht, Schulungen zum Aufbau eines Einkommens mit Kleinkrediten oder Anti-Gewalt-Trainings eingerichtet. Zum 15-jährigen Jubiläum der Kindernothilfe-Stiftung sprachen wir beim Stiftertreffen mit Sabine Herrmann und stellten ihr die Frage, wie sie zu einer Zustifterin wurde und was das Zustiften bewirkt.

Achim Mescher

Achim Mescher ist der Überzeugung, dass man Menschen in schwierigen Lebenslagen unter die Arme greifen sollte. Mit diesem guten Beispiel gingen seine Eltern voran. Sie waren großzügige und gastfreundliche Menschen, die ihr eigenes Glück und ihren Erfolg mit anderen teilen wollten, die weniger davon haben. Zuerst übernahm Achim Mescher bereits vor Jahren Patenschaften. Um sich dauerhaft für eine gute Sache einzusetzen, reifte in ihm nach und nach der Gedanke, eine eigene Stiftung zu gründen. Die Kindernothilfe-Stiftung bot sich aufgrund der vielen Vorteile an. Nach den ersten Gesprächen wurde Achim Mescher bewusst, dass für seinen Zweck ein eigener Stiftungsfonds am besten geeignet ist – denn die Verwaltung ist einfacher und vieles wird von der Kindernothilfe-Stiftung direkt geregelt. Zudem ist ein geringeres Startkapital bei gleicher Wirkung nötig. Es geht ihm darum, sein Geld dauerhaft für einen bestimmten Zweck anzulegen, der ihm am Herzen liegt. Sein Themenfonds kommt der Bildung von Kindern in Ruanda zugute, die aus sehr armen Verhältnissen kommen. Vor allem in der Hilfe zur Selbsthilfe sieht er einen Ansatz, den Menschen nachhaltig zu helfen. In unserem ausführlichen Gespräch mit Achim Mescher erfahren Sie mehr und er erläutert den Weg zu seinem Stiftungsfonds.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zustiftung in einen Themenfonds

Was ist eine Zustiftung in einen Themenfonds und welche Themenfonds gibt es?

Eine Zustiftung in einen Themenfonds für die Kindernothilfe-Stiftung ist eine planbare und nachhaltige Investition durch freiwillige Zuwendungen. Jeder der fünf Themenfonds dient zur Unterstützung eines bestimmten Projektschwerpunktes. Dazu gehören die Themenfonds Nothilfe, Mädchen- und Frauenförderung, Bildung, Kinder in besonders schwierigen Lebenslagen sowie Umweltschutz. Eine Zustiftung in einen Themenfonds ist zielgerichtet und zweckgebunden.

Wer kann zustiften?

Zustiften können Privatpersonen, juristische Personen wie ein Unternehmen, Verbände oder auch ein Verein.

Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich durch eine Zustiftung in einen Themenfonds?

  • Insgesamt kann in einem Zeitraum von zehn Jahren bis zu eine Million Euro steuermindernd angegeben werden. Für Ehepaare gilt der doppelte Satz, also zwei Millionen Euro.
  • Unternehmer haben den Vorteil, dass sie jährlich vier Promille der Summe der Gesamtumsätze sowie der aufgewendeten Gehälter und Löhne steuerlich wirksam spenden oder stiften können.
  • Ist es der Wunsch, geerbtes Vermögen der Kindernothilfe-Stiftung zuzuführen, so ist dies innerhalb von 24 Monaten ohne Zahlung von Erbschaftsteuer möglich. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer tritt in Kraft, da die Hinterlassenschaft einem gemeinnützigen Zweck gestiftet wird.

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