Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Zustiftung oder Spende: Was ist der Unterschied?

Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie den Entschluss gefasst haben, sich sozial zu engagieren und Kindern in Not zu helfen. Auf dieser Übersichtsseite erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen Stiften und Spenden und helfen Ihnen dabei, zu entscheiden, welchen Weg sie gehen möchten. Auf beiden Pfaden unterstützen Sie die Kindernothilfe-Stiftung, das Leid von Kindern in armen Regionen weltweit zu lindern, um ihnen eine bessere Zukunft zu ermöglichen.

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Der klassische Weg: Die Spende

Besonders bei Naturkatastrophen, die als Folge humanitäre Notlagen hervorrufen, sind Spenden der effektivste Weg, um schnell Hilfe zu organisieren und die Einsatzkräfte vor Ort zu unterstützen. Spendengelder werden gezielt für diesen Zweck eingesetzt und sie stellen eine direkte Hilfe dar. Das hier aufgewendete Geld ist jedoch endlich. Das heißt, ohne weitere Spenden versiegt diese Art der Unterstützung.

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Der langfristige und nachhaltige Weg: Das Stiften

Die Stiftungen unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung garantieren den Erhalt vielfältiger Projekte zur Verbesserung der Lebensgrundlage von Familien in armen Regionen oder die Schaffung von Bildungsangeboten. Stiftungen sind darauf ausgelegt, einen langen Atem zu haben und damit dauerhaft Unterstützung zu bieten. Das dafür benötigte Geld wird durch Zustiftungen generiert. Jede Zustiftung vergrößert das Kapital einer Stiftung und die aus den Zinsen erwirtschafteten Erträge werden als Dividenden ausgezahlt. Dieses Geld wird dann für den Stiftungszweck genutzt. So können zum Beispiel Schulen samt Lehrkörpern, Räumlichkeiten und Lehrmaterialien weiter finanziert werden. Da eine Stiftung dauerhaft besteht, hat sie zusätzlich den großen Vorteil, dass durch weitere Zustiftungen das Stiftungskapital stetig erhöht wird. Je mehr Kapital zur Verfügung steht, desto mehr Erträge werden erwirtschaftet, sodass nicht nur der Erhalt eines Entwicklungsprojektes gesichert wird, sondern vielleicht sogar eine Erweiterung des Projektes möglich ist.
Die Stiftung und der Stiftungszweck bleiben nach dem eigenen Tod bestehen. Für viele Gründer ist es ein schöner Gedanke, dass die Arbeit fortgeführt wird.

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Stiften nach Wunsch

Bei der Kindernothilfe-Stiftung ist die Auswahl an verschiedenen Stiftungsmöglichkeiten vielfältig. Bei einer einfachen Zustiftung geben Sie uns einen Betrag Ihrer Wahl, den wir gezielt einer Stiftung zukommen lassen, die weitere finanzielle Hilfen benötigt.

Mit einer Zustiftung in Themenfonds entscheiden Sie, ob das Geld in den Themenfonds Frauen, Bildung, Ausbildung, Umwelt oder Nothilfe fließt. Gerne stellen wir Ihnen die jeweiligen Entwicklungsprojekte vor, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern und die Projekte greifbar zu machen. Bei einem Stifterdarlehen stellen Sie uns einen Betrag von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung. Dieses Kapital ist dazu in der Lage, hohe Erträge zu erwirtschaften. Da es sich um ein Darlehen handelt, können Sie das Kapital in vollem Umfang zurückerlangen. Mit mindestens 10.000 Euro können Sie auch einen eigenen Stiftungsfonds gründen. Den Namen und den Stiftungszweck bestimmen Sie selbst. Mit einer Treuhandstiftung gründen Sie eine eigene Stiftung ohne Verwaltungsaufwand, da die Kindernothilfe-Stiftung sich als Treuhänder um sämtliche Formalitäten und alle Verwaltungsaufgaben kümmert. Damit die Stiftung auf sicheren Beinen steht, ist ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro notwendig. Als letzte Stiftungsform gibt es die Verbrauchsstiftung. Hier wird im Gegensatz zu den anderen Stiftungsformen auch das Kapital für den Stiftungszweck in einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufgewandt.

Auf unserer Übersichtsseite zu den verschiedenen Stiftungsformen  erhalten Sie weitere Informationen.


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Häufig gestellte Fragen zum Thema Zustiftung oder Spende

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Stiften?

Spenden werden zeitnah, also direkt eingesetzt. Sie sind eine schnelle und effektive Hilfe, um das Leid bei humanitären Katastrophen zu lindern. Eine Zustiftung für die Kindernothilfe-Stiftung ist eine planbare und nachhaltige Investition durch freiwillige Zuwendungen. Bei einer Zustiftung fließt das Geld in den Vermögensstock einer Stiftung und vergrößert das Kapital. Die erwirtschafteten Erträge aus dem Kapital werden dann für den Stiftungszweck verwendet. Dabei handelt es sich unter anderem um Entwicklungsprojekte mit verschiedenen Themenschwerpunkten. Eine Stiftung besteht dauerhaft und hat den Nutzen, langfristig zu helfen.

Welche unterschiedliche Stiftungsformen gibt es?

  • Zustiftung: Sie geben uns einen Betrag Ihrer Wahl, den wir einer Stiftung zukommen lassen, die finanzielle Hilfen benötigt.
  • Zustiftung in Themenfonds: Unsere fünf Themenfonds dienen zur Unterstützung eines bestimmten Projektschwerpunktes. Dazu gehören die Themenfonds Nothilfe, Mädchen- und Frauenförderung, Bildung, Kinder in besonders schwierigen Lebenslagen sowie Umweltschutz.
  • Stifterdarlehen: Sie stellen uns einen Betrag von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung. Die Erträge aus den Zinsen fließen in Projekte der Kindernothilfe-Stiftung. Bei Bedarf erhalten Sie das Kapital im Rahmen der Kündigungsfrist in vollem Umfang zurück.
  • Stiftungsfonds: Bei der Gründung eines eigenen Stiftungsfonds mit einem Mindestkapital von 10.000 Euro bestimmen Sie den Namen und den Stiftungszweck Ihrer Stiftung.
  • Treuhandstiftung: Gründen Sie eine eigene Stiftung ohne Verwaltungsaufwand, da die Kindernothilfe-Stiftung als Treuhänder bei der Gründung sämtliche Formalitäten und alle Verwaltungsaufgaben übernimmt. Ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro ist notwendig.
  • Verbrauchsstiftung: In einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren werden das Kapital und die daraus erzielten Erträge aus den Zinsen aufgebraucht.
Möchten Sie noch mehr zum Thema Zustiftung oder Spende erfahren oder haben Sie weitere Fragen? Gerne hilft Ihnen Frederike Elter unter der angegebenen Kontaktadresse weiter.
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Haben Sie Fragen? Ich helfe Ihnen gern!