Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

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Die Satzung der Kindernothilfe

Die Kindernothilfe lebt aus der Liebe Gottes zu seiner Welt. Jesus hat sich über die Grenzen von Kultur, Geschlecht und religiöser Prägung hinweg den unterschiedlichsten Menschen zugewandt. In seinem Namen und seinem Wirken folgend, wenden wir uns insbesondere den Kindern zu. In der Achtung ihrer Würde setzen wir uns für das Recht jedes Kindes auf Leben und Entwicklung und für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen ein.

Als Anwältin der Kinder orientieren wir unser Handeln an den internationalen Menschenrechtsverträgen, insbesondere am Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und treten weltweit dafür ein, dass die Rechte der Kinder und der Vorrang des Kindeswohls Wirklichkeit werden. Wir gewinnen Menschen, die sich vom Schicksal der Kinder berühren lassen und die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

In den Programmen und Projekten wie auch in unserer Bildungs-, Öffentlichkeits- und Advocacyarbeit beteiligen wir die Kinder und hören auf sie. Wir stärken die Kinder und ihr familiäres und soziales Umfeld und befähigen sie, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Zukunft aktiv mitzugestalten.

Auf dieser Grundlage hat die Kindernothilfe ihre Satzung erstellt.
Satzung der Kindernothilfe

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