Kinderrechte im Grundgesetz: Dafür setzt sich die Kindernothilfe ein
Ein Überblick:
Welche Bedeutung haben die Kinderrechte im Grundgesetz?
Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte (zu treffen)“. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland seit 1992 in Kraft ist, sind die Kinderrechte noch nicht Teil des deutschen Grundgesetzes.
Als Mitglied der National Coalition Deutschland und damit Teil des “Netzwerks zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention” setzt sich auch die Kindernothilfe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Die Kernelemente:
- Anerkennung des Kindes als Subjekt und Träger eigener Rechte
- Recht des Kindes auf Entwicklung, Entfaltung und Bildung
- Recht des Kindes auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen
- Recht des Kindes auf Beteiligung an allen es betreffenden Maßnahmen
- Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen
- Die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen für Kinder zu gewährleisten
Erfahren Sie mehr über die Arbeit in der National Coalition Deutschland.
Was ist der aktuelle Stand?
Anfang 2021 einigten sich die damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD auf einen Gesetzesentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Demnach sollte Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes um folgende Passage ergänzt werden:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Die Kindernothilfe begrüßt diese Entscheidung, der entscheidende Schritt für die Stärkung der Kinderrechte ist aber noch nicht getan. „Der jetzige Gesetzesentwurf sieht eine ‚angemessene‘ Berücksichtigung des Kindeswohls vor. Als Kinderrechtsorganisation fordern wir, den Vorrang des Kindeswohls gesetzlich zu verankern und Kindern und ihren Bedürfnissen damit auch tatsächlich gerecht zu werden“, sagt Carsten Montag, Vorstandsmitglied der Kindernothilfe.
Nach Kritik verschiedener Parteien an der Formulierung des Gesetzesentwurfs, konnte kein Kompromiss gefunden werden, sodass eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bis heute auf sich warten lässt. Während sie in der schwarz-roten Koalition 2018-2021 noch ein vorgeschriebenes Ziel im gemeinsamen Koalitionsvertrag war, spielten Kinderrechte in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025 kaum eine Rolle. Im aktuellen Koalitionsvertrag findet die Verankerung im Grundgesetz nicht einmal Erwähnung und das obwohl der UN-Kinderrechtsausschuss im Jahr 2022 noch anmahnte, dass Kinderrechte ausdrücklich ins deutsche Grundgesetz aufgenommen werden müssten.



