Stifterdarlehen: Eine sichere Investition ohne Risiko
Ein Stifterdarlehen verleiht Ihnen zusätzlich eine hohe Flexibilität, da Sie es später in eine Spende, eine Zustiftung, einen Stiftungsfonds, eine Treuhandstiftung oder eine Verbrauchsstiftung umwidmen können. Diese Anpassungsfähigkeit an wechselnde Umstände macht das Stifterdarlehen immer beliebter. Zudem umgehen Sie eventuelle Negativzinsen, die auf das Darlehen nicht erhoben werden können.
So funktioniert das Stifterdarlehen
In wenigen Schritten zu einem Stifterdarlehen
Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Investition in ein Stifterdarlehen entschieden haben. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, werden die folgenden drei Schritte eingeleitet.
- Wir senden Ihnen einen Muster-Darlehensvertrag per Post oder per E-Mail zu. Hier machen Sie Angaben zum Darlehensgeber und tragen die Darlehenssumme ein.
- Nach dem Zurücksenden des Muster-Darlehensvertrages setzen wir den Darlehensvertrag auf. Zu Ihrer Sicherheit ist die Rückzahlung des Darlehens mit einer Bankbürgschaft abgesichert, die eine Rückzahlung des Geldes garantiert.
- Als nächsten und letzten Schritt überweisen Sie den Betrag auf ein separates Konto der Kindernothilfe-Stiftung bei der Pax-Bank. Die Erträge aus den Zinsen fließen dann in die Projekte der Kindernothilfe und leisten bei der Unterstützung einen wertvollen Beitrag.
Sollten Sie Ihr Geld benötigen, kündigen Sie den Darlehensvertrag und Sie erhalten die volle Summe zurück. Dazu müssen der Vertrag und die Bürgschaft an die Kindernothilfe-Stiftung zurückgeschickt werden. Beachten Sie dabei bitte die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten. Alle weiteren Formalitäten zur Kündigung sind im Vertrag detailliert.
Stifterdarlehen in eine Testamentsspende umwidmen
Stifterdarlehen: Vorteile bei der Steuer
Da die Kindernothilfe-Stiftung eine gemeinnützige Organisation ist, muss sie keine Steuern zahlen. Dadurch ist es möglich, die Zinserträge in vollem Umfang für einen guten Zweck einzusetzen. Im Gegensatz zu einer Zustiftung erhalten Sie bei einem Stiftungsdarlehen keine steuermindernde Spendenbescheinigung in Höhe der Darlehenssumme oder der entgangenen Zinsen. Das hängt als Darlehensgeber mit Ihrem Rückgriffsrecht auf das Darlehen zusammen, wodurch dieser Vorteil entfällt. Allerdings entfällt auch die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer, da die Zinserträge nicht beim Darlehensgeber, sondern bei der Kindernothilfe-Stiftung anfallen. Da die Zinsen direkt ins Stifterdarlehen fließen, müssen sie nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Weitere steuerliche Vorteile würden sich ergeben, falls Sie sich dazu entscheiden, das Stifterdarlehen in eine Zustiftung oder Spende umzuwandeln, was jederzeit möglich ist. Sollten Sie sich dazu entscheiden, sind wir für Sie da und beraten Sie gerne. Mehr Informationen über steuerliche und weitere Vorteile anderer Stiftungsarten finden Sie in unserer Rubrik Vorteile des Stiftens.
Unsere Zustifter für das Stifterdarlehen
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Luise Miltendorf ist 91 Jahre alt und hilft der Kindernothilfe durch ihre Spenden seit 1990. Sie unterstützte über viele Jahre mehrere Patenkinder in Indien und Kenia. Dazu kamen häufig weitere Spenden in größeren Summen, vor allem bei großen Katastrophenfällen wie der Dürre in Somaliland. Es liegt ihr am Herzen, in prekären Situationen schnell Hilfe leisten zu können. Auch über ihren Tod hinaus hat Frau Miltendorf den Wunsch, einen Teil ihres Vermögens Kindern in Not zukommen zu lassen. Daher hat sie ihr Testament zugunsten der Kindernothilfe errichtet. Sie ist kinderlos und einen Teil des Vermögens möchte sie gerne ihren Nichten und Neffen vermachen. Den anderen Teil hat sie für ein Stifterdarlehen eingesetzt, das sie durch den Erlös ihrer wertvollen Eigentumswohnung in München erhielt. In ihrem Testament ist festgelegt, dass die Kindernothilfe-Stiftung das Stifterdarlehen nach ihrem Tod erben soll. Da das Geld geliehen ist, kann Luise Miltendorf bei Bedarf darauf zurückgreifen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Stifterdarlehen
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Ein Stifterdarlehen bei der Kindernothilfe-Stiftung bedeutet, dass Sie uns einen frei wählbaren Betrag leihen. Die Erträge aus den Zinsen fließen in Projekte der Kindernothilfe-Stiftung. Bei Bedarf erhalten Sie unter der Berücksichtigung der Kündigungsfrist Ihr Geld zurück. Für eine spürbare Wirkung des Stifterdarlehens empfehlen wir einen Betrag von 10.000 Euro, der für mindestens ein Jahr angelegt wird.
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Ein Stifterdarlehen errichten können Privatpersonen, juristische Personen wie Unternehmen, Verbände oder auch ein Verein.
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- Es entfällt die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer, da die Zinserträge nicht beim Darlehensgeber, sondern bei der Kindernothilfe-Stiftung anfallen. Da die Zinsen direkt ins Stifterdarlehen fließen, müssen sie nicht mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
- Weitere steuerliche Vorteile ergeben sich bei einer Umwidmung des Stifterdarlehens in eine Spende, eine Zustiftung, einen Stiftungsfonds, eine Treuhandstiftung oder eine Verbrauchsstiftung.
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