
Christine Albrecht
Ansprechpartnerin Testament und Vererben
Telefon") 0203 7789 178
Wenn Sie die Kindernothilfe in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie die folgenden Angaben verwenden:
Musterformulierung "Erbeinsetzung Kindernothilfe e.V.":
Als meinen Erben setze ich den Kindernothilfe e.V., Düsseldorfer Landstraße 180 in 47249 Duisburg (Vereinsregister VR 1336, AmtsgerichtsDuisburg) ein.
Musterformulierung "Vermächtnis Kindernothilfe e.V.":
Einen Geldbetrag in Höhe von X Euro soll auf dem Wege eines Vermächtnisses der Kindernothilfe e.V., Düsseldorfer Landstraße 180 in 47249 Duisburg (Vereinsregister VR 1336, Amtsgericht Duisburg) erhalten.
Frau Schneider hatte mehrere Online-Verträge: Hörbücher, Zeitungsabo, einen Online-Sprachkurs. Nach ihrem Tod liefen die Zahlungen monatelang weiter, weil niemand ihre Passwörter kannte. Herr Müller hatte tausende Urlaubsfotos in seiner Cloud gespeichert. Ohne seine Zugangsdaten konnten die Kinder sie nicht retten. So etwas passiert häufiger, als man denkt. Unser Leben spielt sich längst auch im Internet ab. Doch was geschieht mit unseren Daten, wenn wir mal nicht mehr sind?
Ihr digitaler Nachlass umfasst Online-Konten und Daten, z. B.:
• E-Mail-Postfächer (z. B. Web.de, Gmail)
• Bankkonten und Kundenkonten bei Online-Shops
• Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram
• Cloud-Speicher mit Fotos und Dokumenten
Rechtlich haben Ihre Erben Anspruch auf diese Daten – praktisch scheitert es oft an fehlenden Passwörtern.
Mit wenigen Schritten können Sie vorsorgen:
1. Bestandsaufnahme: Notieren Sie alle wichtigen Konten, Geräte und Abos.
2. Zugangsdaten sichern: Legen Sie Passwörter in einem Passwortmanager oder schriftlich ab und bestimmen Sie eine Vertrauensperson.
3. Rechtlich regeln: Halten Sie Ihren digitalen Nachlass im Testament fest oder erteilen Sie eine transmortale Vollmacht.
4. Konten vorsorgen: Nutzen Sie Nachlass-Optionen (z. B. Facebook-Nachlasskontakt), kündigen Sie Unnötiges.
5. Dokumente hinterlegen: Bewahren Sie Übersicht und Vollmacht sicher auf – und aktualisieren Sie regelmäßig.
So verhindern Sie Kostenfallen, sichern wertvolle Erinnerungen und sorgen dafür, dass im Ernstfall alles geregelt ist.
Das zuständige Nachlassgericht informiert unser erfahrenes Nachlassteam über die Eröffnung eines Testaments. Unser Team arbeitet dann nach dem Vier-Augen-Prinzip, um Rechten und Pflichten nachzukommen und Ihren Letzten Willen zu erfüllen.
Hilfreiches GLOSSAR: Von A wie Alleinerbe bis W wie Widerrufstestament - im Glossar der Initiative "Nachlass-Portal" finden Sie viele Begriffe rund um das Thema Testament und Nachlass kurz und gut verständlich erklärt.
Hier geht's zum Nachlass-Portal
Die richtige Antwort ist in unseren FAQ noch nicht dabei? Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir beraten Sie gerne.

Christine Albrecht
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